Fachgebiete und Programm des eidgenössischen Fachausweises Treuhänder/in

Erkunden Sie die sechs Fachgebiete des Programms des eidgenössischen Fachausweises Treuhänder/in.

Der eidgenössische Fachausweis Treuhänder/in umfasst sechs Kompetenzgebiete, die die Vielseitigkeit des Treuhandberufs in der Schweiz widerspiegeln. Die von EXPERTsuisse organisierte Prüfung bewertet die Fähigkeit, Rechnungswesen, Steuerrecht, Recht und Beratung in einem anspruchsvollen beruflichen Kontext zu beherrschen.

Rechnungswesen und Revision

Rechnungswesen und Revision umfassen die Führung und Analyse der Unternehmensbuchhaltung: Finanzbuchhaltung gemäss Obligationenrecht (Art. 957 ff. OR), Swiss GAAP FER, Erstellung der Bilanz, der Erfolgsrechnung und des Anhangs. Die Finanzanalyse (Kennzahlen, Geldflussrechnung) und die Revisionsgrundsätze (eingeschränkte Revision, Schweizer Prüfungsstandards PS) ergänzen dieses Fachgebiet. Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen komplexe Buchungen (Rückstellungen, Abschreibungen, latente Steuern) beherrschen und eine gesetzeskonforme Buchhaltung erstellen können.

Direktes und indirektes Steuerrecht (MWST)

Das Steuerrecht ist eines der umfangreichsten und technisch anspruchsvollsten Fachgebiete des Programms. Es umfasst die Einkommens- und Vermögenssteuer natürlicher Personen (DBG, kantonale Gesetze), die Gewinn- und Kapitalsteuer juristischer Personen, die MWST (MWSTG, effektive Methode und Saldosteuersatzmethode), die Stempelabgaben und das interkantonale Steuerrecht (Steuerausscheidung). Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen Steuererklärungen und MWST-Abrechnungen erstellen und Kunden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zur Steueroptimierung beraten können.

Gesellschaftsrecht und Zivilrecht

Das Gesellschaftsrecht umfasst die Rechtsformen von Unternehmen in der Schweiz (AG, GmbH, Einzelunternehmen, Kollektivgesellschaft, Vereine, Stiftungen), die Pflichten der Organe (Verwaltungsrat, Revisionsstelle), das Handelsregister und die Verantwortlichkeit der Verwaltungsratsmitglieder. Das Zivilrecht ergänzt dieses Fachgebiet mit Erbrecht (Erbteilung, Testament), Ehegüterrecht und privatrechtlichen Verträgen. Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen Kunden bei der Wahl der Rechtsform und den rechtlichen Auswirkungen ihrer Unternehmensstruktur beraten können.

Unternehmensberatung und Finanzplanung

Die Unternehmensberatung befasst sich mit der Begleitung der Kunden bei strategischen und finanziellen Entscheidungen: Beratung bei der Unternehmensgründung (Businessplan, Wahl der Rechtsform, Finanzierung), Beratung bei Restrukturierung und Umwandlung, Finanzplanung (Budgetierung, Liquiditätsplanung, Finanzierungsplan), Unternehmensbewertung (DCF-Methode, Ertragswert, Substanzwert) und Planung der Unternehmensnachfolge.

Angewandte Sozialversicherungen

Die angewandten Sozialversicherungen umfassen das Schweizer Sozialversicherungssystem aus Sicht des Arbeitgebers und der Treuhandberatung: AHV/IV (Beiträge, Leistungen, Abrechnungen), berufliche Vorsorge (BVG, Pensionskasse, Freizügigkeitsleistungen), Unfallversicherung (UVG), Arbeitslosenversicherung (AVIG) und Familienzulagen. Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen Beitragsabrechnungen erstellen und Kunden über ihre Pflichten als Arbeitgeber beraten können.

Arbeitsrecht und Lohnbuchhaltung

Arbeitsrecht und Lohnbuchhaltung umfassen die rechtlichen und praktischen Aspekte des Arbeitsverhältnisses: Abschluss und Kündigung des Arbeitsvertrags (Art. 319 ff. OR), Arbeitszeit und Ruhezeit (ArG), Ferien, Lohn und Arbeitszeugnis. Die Lohnbuchhaltung beinhaltet die Erstellung der Lohnabrechnungen, die Berechnung und Deklaration der Sozialversicherungsbeiträge, die steuerlichen Abzüge (Quellensteuer) und die jährlichen Lohnausweise. Dies ist eine zentrale Kompetenz des Treuhandberufs.

Diese sechs Fachgebiete bilden ein integriertes Ganzes, das die Realität des Treuhandberufs in der Schweiz widerspiegelt. Rechnungswesen und Steuerrecht bilden den technischen Kern, während Recht, Beratung und Sozialversicherungen die juristischen und strategischen Dimensionen liefern, die für die Berufsausübung unerlässlich sind.

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