Eidg. Fachausweis: was er kostet und welche Beiträge du erhältst

Was kostet ein eidg. Fachausweis? Kurse, Prüfungsgebühr und wie du 50 % der Kurskosten als Bundesbeitrag zurückholst, plus Arbeitgeber, Stipendien und Steuerabzug.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bund übernimmt 50 % der anrechenbaren Kursgebühren für vorbereitende Kurse auf eidgenössische Prüfungen.
  • Obergrenze: CHF 9'500 für eine Berufsprüfung (eidg. Fachausweis), CHF 10'500 für eine höhere Fachprüfung (eidg. Diplom).
  • Der Beitrag wird nach der Prüfung beim SBFI beantragt und unabhängig vom Prüfungserfolg ausbezahlt; der Kurs muss auf der Meldeliste des SBFI stehen.
  • Wer nicht vorfinanzieren kann, kann unter bestimmten Bedingungen Teilbeiträge schon während des Kurses beantragen.
  • Weitere Quellen: Arbeitgeber, kantonale Stipendien, Branchenfonds und der Steuerabzug für berufsorientierte Weiterbildungskosten.

Eine Berufsprüfung ist eine Investition von mehreren tausend Franken. Viele wissen aber nicht, dass der Bund die Hälfte der Kosten für vorbereitende Kurse zurückzahlt, und zwar direkt an dich. Hier findest du das komplette Budget und den Weg zu deinem Bundesbeitrag.

Das Budget: drei Kostenblöcke

Die Gesamtkosten eines eidgenössischen Fachausweises setzen sich so zusammen:

  • Der vorbereitende Kurs: der grösste Posten. Je nach Fachrichtung, Anbieter und Dauer (meist ein bis zwei Jahre berufsbegleitend) kostet ein Lehrgang mehrere tausend Franken, umfassende Lehrgänge auch deutlich über CHF 10'000.
  • Die Prüfungsgebühr: Sie wird von der Trägerschaft der Prüfung (z. B. dem Berufs- oder Branchenverband) erhoben und unterscheidet sich stark je nach Fachausweis. Die aktuelle Gebühr steht in der Ausschreibung der Prüfung.
  • Lehrmittel und zusätzliche Vorbereitung: Bücher, Gesetzestexte, Online-Übungstools. Meist einige hundert Franken.

Der Bundesbeitrag: 50 % der Kurskosten zurück

Seit 2018 unterstützt der Bund die Absolventinnen und Absolventen eidgenössischer Prüfungen direkt (subjektorientierte Finanzierung). Das Prinzip: Nachdem du die Berufsprüfung absolviert hast, beantragst du beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) die Rückerstattung von 50 % der anrechenbaren Kursgebühren.

Die Obergrenze liegt bei CHF 9'500 für eine Berufsprüfung (also 50 % von höchstens CHF 19'000 Kursgebühren) und bei CHF 10'500 für eine höhere Fachprüfung. Belegst du mehrere vorbereitende Kurse, werden die anrechenbaren Gebühren zusammengezählt, bis die Obergrenze erreicht ist. Ein Beispiel: Hast du für deinen Lehrgang CHF 12'000 bezahlt, erhältst du CHF 6'000 zurück.

Wichtig: Der Beitrag wird ausbezahlt, egal ob du die Prüfung bestehst oder nicht. Entscheidend ist, dass du sie absolviert hast. Ausserdem muss dein Kurs bei Kursbeginn auf der Meldeliste des SBFI stehen, und du musst zum Zeitpunkt der Verfügung in der Schweiz steuerpflichtig wohnhaft sein. Angerechnet werden nur die Kursgebühren, die du selbst bezahlt hast, nicht Verpflegung, Reise oder Unterkunft.

So stellst du den Antrag

Der Ablauf ist einfach, wenn du die Unterlagen von Anfang an sammelst:

  • Vor der Anmeldung zum Kurs: prüfen, ob der Lehrgang auf der Meldeliste des SBFI steht. Fehlt er dort, gibt es keinen Bundesbeitrag.
  • Während des Kurses: alle Rechnungen und Zahlungsbelege aufbewahren. Die Rechnung muss auf deinen Namen lauten, und der Kursanbieter stellt dir am Ende eine Bestätigung über die bezahlten Gebühren aus.
  • Nach der Prüfung: den Antrag online über das Portal des SBFI einreichen, mit der Verfügung über das Prüfungsergebnis und den Belegen. Die Auszahlung geht direkt auf dein Konto.
  • Fristen und Details können sich ändern: Kontrolliere vor dem Antrag die aktuellen Bedingungen auf der Website des SBFI.

Teilbeiträge: wenn du nicht vorfinanzieren kannst

Normalerweise bezahlst du den Kurs zuerst selbst und erhältst den Beitrag erst nach der Prüfung. Wer das finanziell nicht stemmen kann, darf beim SBFI ausnahmsweise Teilbeiträge schon während der Vorbereitung beantragen. Dafür gelten zusätzliche Voraussetzungen, unter anderem bei der Höhe deiner direkten Bundessteuer, und ein Teilbeitrag ist erst ab einem bestimmten Betrag an bereits bezahlten Kursgebühren möglich. Der Rest wird nach der Prüfung abgerechnet.

Weitere Finanzierungsquellen

Der Bundesbeitrag ist nicht die einzige Unterstützung:

  • Der Arbeitgeber: Viele Unternehmen beteiligen sich an der Weiterbildung, oft mit einer Weiterbildungsvereinbarung (Rückzahlungsklausel, wenn du kurz nach dem Abschluss kündigst). Kläre das vor der Anmeldung. Achtung: Den Bundesbeitrag bekommst nur du für die Gebühren, die du selbst getragen hast; Arbeitgeber erhalten ihn nicht direkt.
  • Kantonale Stipendien und Darlehen: Je nach Kanton und Situation sind Ausbildungsbeiträge für die höhere Berufsbildung möglich. Auskunft gibt die Stipendienstelle deines Wohnkantons.
  • Fonds und Stiftungen: Einige Branchen, Berufsverbände und Stiftungen unterstützen ihre Mitglieder mit Weiterbildungsbeiträgen.
  • Der Steuerabzug: Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten kannst du vom Einkommen abziehen, soweit du sie selbst getragen hast. Bei der direkten Bundessteuer lag das Maximum für die Steuerperiode 2025 bei CHF 13'000; die Kantone legen eigene Höchstbeträge fest.

Kosten und Erfolg ins Verhältnis setzen

Das grösste finanzielle Risiko ist nicht der Kurspreis, sondern ein Misserfolg: eine erneute Prüfungsgebühr, oft zusätzliche Kurse und ein Jahr, in dem dir der Titel im Lebenslauf fehlt. Eine seriöse Vorbereitung lohnt sich also auch finanziell.

Der Lehrgang liefert Struktur und Theorie, das Üben unter Prüfungsbedingungen macht den Rest. Regelmässige Probeprüfungen mit Korrektur kosten nur einen Bruchteil des Budgets und erhöhen deine Chance, im ersten Anlauf zu bestehen, deutlich.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf den Bundesbeitrag für die Berufsprüfung?

Wer einen vorbereitenden Kurs von der Meldeliste des SBFI besucht und die Kursgebühren selbst bezahlt hat, die eidgenössische Prüfung absolviert hat (bestanden oder nicht) und zum Zeitpunkt der Verfügung in der Schweiz steuerpflichtig wohnhaft ist. Der Antrag wird nach der Prüfung online beim SBFI eingereicht.

Wie viel zahlt der Bund zurück?

50 % der anrechenbaren Kursgebühren, höchstens CHF 9'500 bei einer Berufsprüfung (eidg. Fachausweis) und höchstens CHF 10'500 bei einer höheren Fachprüfung (eidg. Diplom). Die Prüfungsgebühr selbst wird nicht zurückerstattet.

Bekomme ich den Bundesbeitrag auch, wenn ich durchfalle?

Ja. Massgebend ist, dass du die Prüfung absolviert hast, nicht das Resultat. Ein Antrag ist allerdings erst nach der Prüfung möglich, ausser du hast Anspruch auf Teilbeiträge.

Kann ich den Beitrag schon vor der Prüfung erhalten?

Nur ausnahmsweise: Wer die Kursgebühren nachweislich nicht vorfinanzieren kann, darf beim SBFI Teilbeiträge beantragen. Die Voraussetzungen (unter anderem zur direkten Bundessteuer) stehen im Merkblatt des SBFI.

Kann ich die Weiterbildung zusätzlich von den Steuern abziehen?

Ja, soweit du die Kosten selbst getragen hast. Beiträge von Bund oder Arbeitgeber reduzieren den abziehbaren Betrag. Bei der direkten Bundessteuer gilt ein Höchstbetrag (CHF 13'000 für die Steuerperiode 2025), die Kantone haben eigene Limiten.

Wird ein Online-Übungstool wie Prepwise vom Bund unterstützt?

Nein. Bundesbeiträge gibt es nur für Kurse auf der Meldeliste des SBFI. Ergänzende Übungstools wie Prepwise werden nicht subventioniert, kosten aber nur einen Bruchteil des Gesamtbudgets.