QV nicht bestanden: was jetzt?

QV nicht bestanden? Wie oft du wiederholen darfst, welche Teile du nochmals machst, was mit Lehrvertrag und Erfahrungsnote passiert und wie du beim zweiten Mal bestehst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Qualifikationsverfahren kann höchstens zweimal wiederholt werden (drei Versuche insgesamt).
  • In der Regel werden nur die ungenügenden Qualifikationsbereiche wiederholt, und zwar vollständig; genügende Noten bleiben bestehen.
  • Die Wiederholung findet meist ein Jahr später statt, wieder zwischen Mai und Juni.
  • Der Lehrvertrag kann im Einvernehmen verlängert werden; die Verlängerung muss vom Kanton genehmigt werden.
  • Die Verfügung nennt die Noten pro Bereich und die Rekursfrist; verlange Einsicht in deine Prüfungsunterlagen.

Ein nicht bestandenes Qualifikationsverfahren ist ein harter Moment, aber nicht das Ende deiner Ausbildung. Jedes Jahr bestehen viele Lernende im zweiten Anlauf, oft mit deutlich besseren Noten. Hier erfährst du, welche Rechte du hast, welche Schritte jetzt wichtig sind und wie du die Wiederholung gezielt angehst.

Das sagt das Gesetz: bis zu zwei Wiederholungen

Das Qualifikationsverfahren kann höchstens zweimal wiederholt werden. Du hast also insgesamt drei Versuche, ein erster Misserfolg ist nie endgültig. Achtung: Erscheinst du unentschuldigt nicht zu einer angemeldeten Prüfung, gilt sie als nicht bestanden und als Versuch verbraucht.

Die gute Nachricht: In der Regel wiederholst du nur die Qualifikationsbereiche, die ungenügend waren, zum Beispiel die Berufskenntnisse, wenn die praktische Arbeit genügend war. Ein ungenügender Qualifikationsbereich wird dabei in seiner Gesamtheit wiederholt, nicht nur einzelne schlechte Positionen. Die Noten der bestandenen Bereiche bleiben dir. Auf Antrag kannst du in vielen Kantonen auch das ganze QV wiederholen. Die genauen Regeln stehen in der Bildungsverordnung (BiVo) deines Berufs im Artikel zur Wiederholung.

Wie die Gesamtnote zustande kam

Bevor du planst, verstehe dein Notenblatt. Jeder Qualifikationsbereich (praktische Arbeit, Berufskenntnisse, Allgemeinbildung) erhält eine Note, dazu kommt die Erfahrungsnote. Die Gesamtnote ist das gewichtete Mittel gemäss deiner BiVo. Bestanden hast du in der Regel nur, wenn die Gesamtnote mindestens 4.0 ist und zusätzlich bestimmte Bereiche (oft die praktische Arbeit) für sich genügend sind.

Darum kann man mit einer Gesamtnote über 4 trotzdem durchfallen: wenn eine dieser Fallnoten unter 4 liegt. Prüfe genau, welche Bedingung nicht erfüllt war. Daraus ergibt sich, was du wiederholen musst und wo sich der Aufwand am meisten lohnt.

Und die Erfahrungsnote?

Wiederholst du das QV, ohne die Berufsfachschule nochmals zu besuchen, bleibt deine bisherige Erfahrungsnote in der Regel bestehen. Eine neue Erfahrungsnote entsteht meistens nur, wenn du den Unterricht erneut während einer bestimmten Mindestdauer (häufig zwei Semester) lückenlos besuchst. Das kann sich lohnen, wenn deine Erfahrungsnote dich nach unten gezogen hat. Kläre die Regel für deinen Beruf mit der Berufsfachschule oder dem kantonalen Amt.

Die ersten Schritte, in dieser Reihenfolge

Sobald du den Entscheid erhalten hast, gehst du methodisch vor:

  • Lies die Verfügung genau: Sie zeigt die Noten pro Qualifikationsbereich, die Rechtsmittelbelehrung und die Frist für eine Einsprache oder einen Rekurs.
  • Verlange Einsicht in deine Prüfungsunterlagen. Die meisten Kantone ermöglichen eine Prüfungseinsicht; zu wissen, wo genau du Punkte verloren hast, ist die Grundlage für deinen Plan.
  • Melde dich beim Berufsbildungsamt deines Kantons: Es informiert dich über die Anmeldung zur Wiederholung, Fristen und Kosten.
  • Sprich mit deinem Lehrbetrieb: Der Lehrvertrag kann im Einvernehmen verlängert werden, bis zur nächsten Prüfung. Die Verlängerung muss vom kantonalen Amt genehmigt werden. Ohne Verlängerung kannst du dich auch als Repetent/in ohne Lehrvertrag anmelden.
  • Hast du einen konkreten Bewertungsfehler entdeckt, kannst du Rekurs einlegen. Halte die Frist in der Verfügung zwingend ein; sie ist kurz und wird nicht verlängert.

Kantonale Unterschiede

Die Grundsätze gelten in der ganzen Schweiz, die Umsetzung ist aber Sache der Kantone: Wie und wann du Einsicht nehmen kannst, wie die Anmeldung zur Wiederholung läuft, ob Gebühren anfallen und wie mit der Erfahrungsnote umgegangen wird, unterscheidet sich. Massgebend sind die Merkblätter deines Lehrortkantons, also des Kantons, in dem dein Lehrbetrieb liegt.

Der Zeitplan: meist ein Jahr Vorbereitung

In den meisten Berufen findet die nächste ordentliche Prüfung ein Jahr später statt, wieder zwischen Mai und Juni. Dieses Jahr ist dein grösster Vorteil: genug Zeit, um gezielte Lücken zu schliessen, wenn du nicht erst drei Monate vorher beginnst.

Teile das Jahr in drei Phasen: zuerst eine genaue Diagnose (Noten aus der Verfügung, Prüfungseinsicht und eine vollständige Probeprüfung), dann regelmässige Arbeit an den schwachen Fächern (einige Stunden pro Woche genügen, wenn sie konstant sind) und in den letzten zwei Monaten intensives Üben unter Prüfungsbedingungen.

Warum der zweite Versuch oft klappt

Wer das QV wiederholt, hat drei Vorteile: Du kennst das Prüfungsformat, du weisst genau, welche Fächer Probleme gemacht haben, und meist wiederholst du nur einen Teil. Der Lernaufwand ist also kleiner und gezielter als beim ersten Mal.

Die Bedingung: Ersetze passives Durchlesen durch aktives Üben. Mach regelmässig Probeprüfungen, analysiere jeden Fehler und miss deinen Fortschritt pro Fach. Liegst du in den zu wiederholenden Bereichen unter echten Bedingungen regelmässig über 70–75 %, gehst du mit einer echten Sicherheitsmarge in die Prüfung.

Häufige Fragen

Wie oft kann ich das QV wiederholen?

Das Qualifikationsverfahren kann höchstens zweimal wiederholt werden, du hast also insgesamt drei Versuche. In der Regel wiederholst du nur die ungenügenden Qualifikationsbereiche, diese aber vollständig.

Muss ich die ganze Lehre wiederholen?

Nein. Du wiederholst nur die Prüfung, meist nur die ungenügenden Teile. Du kannst dich mit verlängertem Lehrvertrag oder ohne Lehrvertrag anmelden. Das kantonale Berufsbildungsamt sagt dir, welche Variante für deinen Beruf möglich ist.

Kann der Lehrvertrag verlängert werden?

Ja, wenn Lehrbetrieb und Lernende einverstanden sind. Die Verlängerung bis zur Wiederholungsprüfung muss vom kantonalen Amt für Berufsbildung genehmigt werden. Sprich das Thema früh an, idealerweise direkt nach dem Entscheid.

Was passiert mit meiner Erfahrungsnote?

Ohne erneuten Schulbesuch bleibt die bisherige Erfahrungsnote meist bestehen. Eine neue Erfahrungsnote gibt es in der Regel nur, wenn du den Unterricht erneut während einer Mindestdauer besuchst. Die genaue Regel steht in deiner Bildungsverordnung.

Kann ich gegen das Resultat Rekurs einlegen?

Ja, wenn du einen konkreten Bewertungs- oder Verfahrensfehler vermutest. Nimm zuerst Einsicht in die Prüfungsunterlagen und halte die Frist aus der Rechtsmittelbelehrung der Verfügung ein. Ein Rekurs ist kein Weg, eine knappe, aber korrekte Bewertung zu verbessern.

Wie erhöhe ich meine Chancen im zweiten Anlauf?

Analysiere deine Lücken genau, arbeite regelmässig daran und übe unter echten Bedingungen mit korrigierten Probeprüfungen. Bei Prepwise zeigt dir die Punktzahl pro Fach genau, wo du ansetzen musst, und das Quiz des Tages mit 10 Fragen ist gratis.