Die Zulassungsbedingungen
- Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung, erreicht bis zur Prüfung (Art. 32 BBV); Teilzeit zählt anteilsmässig.
- Davon mindestens 3 Jahre im Beruf Kaufmann/Kauffrau, gemäss Bildungsverordnung.
- Ein Lehrvertrag ist nicht nötig; je nach Kanton musst du bei der Zulassung im Beruf arbeiten.
- Gute Sprachkenntnisse werden erwartet (berufsberatung.ch empfiehlt mindestens Niveau B2), samt Fachwortschatz.
Die Prüfung, die du ablegst
Du legst dieselbe Abschlussprüfung ab wie die Lernenden. Weil du keine Schulnoten und keine überbetrieblichen Kurse hast, entfällt die Erfahrungsnote, und die übrigen Noten zählen stärker.
Das QV ist bestanden, wenn die Note «Praktische Arbeit» mindestens 4 beträgt und die Note «Berufskenntnisse und Allgemeinbildung» mindestens 4 beträgt und die Gesamtnote mindestens 4 beträgt.
| Qualifikationsbereich | Form und Dauer | Gewichtung ohne Erfahrungsnote |
|---|---|---|
| Praktische Arbeit | Branchenspezifische Fallarbeit von 50 Minuten in deiner Ausbildungs- und Prüfungsbranche. | 50 % |
| Berufskenntnisse und Allgemeinbildung | 4,75 Stunden in fünf Teilen zu 20 %: drei schriftliche Prüfungen à 75 Minuten (vernetztes Arbeitsumfeld, unternehmerische Arbeitsprozesse, digitale Arbeitswelt) und zwei mündliche à 30 Minuten (agile Arbeits- und Organisationsformen, mit der Vertiefungsarbeit; Kunden- und Lieferantenbeziehungen). | 50 % |
Anmeldung, Schritt für Schritt
- Wende dich an die Fachstelle deines Kantons: Sie informiert dich, prüft deine Berufserfahrung und zeigt dir den passenden Weg, Abschlussprüfung oder Validierung.
- Stelle dein Dossier zusammen: Arbeitszeugnisse mit Pensum, Lebenslauf und Kopien deiner Abschlüsse.
- Anmeldefristen und Kosten legt jeder Kanton fest; im Tessin etwa ist das Gesuch bis 31. Mai des Vorjahres der Prüfung einzureichen.
- Hast du bereits eine andere Ausbildung, frage nach einer Dispensation von einzelnen Fächern.
Vorbereitung ohne Berufsfachschule
Du kannst dich selbst oder mit Kursen vorbereiten. Am meisten Arbeit braucht, was die Lernenden in der Schule lernen: Berufskenntnisse und Allgemeinbildung, 4,75 Stunden in fünf Teilen zu 20 %: drei schriftliche Prüfungen à 75 Minuten (vernetztes Arbeitsumfeld, unternehmerische Arbeitsprozesse, digitale Arbeitswelt) und zwei mündliche à 30 Minuten (agile Arbeits- und Organisationsformen, mit der Vertiefungsarbeit; Kunden- und Lieferantenbeziehungen).
Reform und Übergangsbestimmungen
Die Prüfungsbestimmungen dieser Verordnung gelten seit dem 1. Januar 2026. Wer das QV bis 31. Dezember 2027 wiederholt (2028 im 4-jährigen Bildungsgang an einer Handelsmittelschule), wird nach bisherigem Recht beurteilt, ausser auf schriftliches Gesuch.
Weiterlesen
- Vorbereitung Kaufmann/Kauffrau EFZ
- Das QV Kaufmann/Kauffrau EFZ 2027
- Notenrechner
- Berufsabschluss für Erwachsene: alle Berufe und Kantone
Offizielle Quellen
- Fedlex: Verordnung des SBFI vom 16. August 2021 (Reform «Kaufleute 2023»)
- Fedlex: Berufsbildungsverordnung (BBV), Art. 32 und 33
- berufsberatung.ch: Kantonale Fachstellen Berufsabschluss für Erwachsene
- SBFI: Berufsabschluss für Erwachsene
Abgerufen am 2026-10-11.