Die Prüfungsteile
Die Qualifikationsbereiche werden gegen Ende der Lehre geprüft; Datum und Ort stehen im Aufgebot deines Kantons.
| Qualifikationsbereich | Form und Dauer | Gewichtung |
|---|---|---|
| Praktische Arbeit | Branchenspezifische Fallarbeit von 50 Minuten in deiner Ausbildungs- und Prüfungsbranche. | 30 % |
| Berufskenntnisse und Allgemeinbildung | 4,75 Stunden in fünf Teilen zu 20 %: drei schriftliche Prüfungen à 75 Minuten (vernetztes Arbeitsumfeld, unternehmerische Arbeitsprozesse, digitale Arbeitswelt) und zwei mündliche à 30 Minuten (agile Arbeits- und Organisationsformen, mit der Vertiefungsarbeit; Kunden- und Lieferantenbeziehungen). | 30 % |
| Erfahrungsnote | Bildung in beruflicher Praxis 25 %, Unterricht in Berufskenntnissen und Allgemeinbildung 50 %, überbetriebliche Kurse 25 %. Mit lehrbegleitender Berufsmaturität: Praxis 50 %, überbetriebliche Kurse 50 %. | 40 % |
So wird deine Gesamtnote berechnet
Die Gesamtnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel der gewichteten Noten der Qualifikationsbereiche und der Erfahrungsnote.
Erfahrungsnote: Bildung in beruflicher Praxis 25 %, Unterricht in Berufskenntnissen und Allgemeinbildung 50 %, überbetriebliche Kurse 25 %. Mit lehrbegleitender Berufsmaturität: Praxis 50 %, überbetriebliche Kurse 50 %.
Beispiel: Praktische Arbeit 4.5, Berufskenntnisse und Allgemeinbildung 4.3, Erfahrungsnote 4.8 ergeben eine Gesamtnote von 4.6, EFZ bestanden.
Die Bestehensregeln
Das QV ist bestanden, wenn:
- die Note «Praktische Arbeit» mindestens 4 beträgt
- die Note «Berufskenntnisse und Allgemeinbildung» mindestens 4 beträgt
- die Gesamtnote mindestens 4 beträgt
Reform und Übergangsbestimmungen
Die Prüfungsbestimmungen dieser Verordnung gelten seit dem 1. Januar 2026. Wer das QV bis 31. Dezember 2027 wiederholt (2028 im 4-jährigen Bildungsgang an einer Handelsmittelschule), wird nach bisherigem Recht beurteilt, ausser auf schriftliches Gesuch.
Alte Prüfungen und offizielle Serien
Nicht alle Prüfungen werden veröffentlicht. Das stellen die Organisationen der Arbeitswelt deines Berufs zur Verfügung:
Ohne Lehre: der Weg über Artikel 32
Erwachsene, die den Beruf ausserhalb einer Lehre gelernt haben, werden mit 5 Jahren Berufserfahrung zum QV zugelassen (Art. 32 BBV), davon mindestens 3 im Beruf Kaufmann/Kauffrau.
Dann entfällt die Erfahrungsnote: Die Gesamtnote berechnet sich mit Praktische Arbeit 50 %, Berufskenntnisse und Allgemeinbildung 50 %.
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Offizielle Quellen
- Fedlex: Verordnung des SBFI vom 16. August 2021 (Reform «Kaufleute 2023»)
- Fedlex: Berufsbildungsverordnung (BBV), Art. 32 und 33
- KFMV: QV-Übungsserien ab Lehrbeginn 2023
Abgerufen am 2026-10-11.