Bundesbeiträge für Fachausweis und Diplom berechnen

Der Bund erstattet die Hälfte der Vorbereitungskurse auf eidgenössische Prüfungen zurück, nach der Prüfung, ob bestanden oder nicht. Gib deine Kursgebühren ein: Der Rechner wendet die Regeln des SBFI an.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rückerstattung: 50 % der anrechenbaren Kursgebühren, die du selbst bezahlt hast.
  • Obergrenze: CHF 9’500 für einen eidg. Fachausweis (Kursgebühren bis CHF 19’000), CHF 10’500 für ein eidg. Diplom (bis CHF 21’000).
  • Minimum: CHF 1’000 anrechenbare Kursgebühren, also mindestens CHF 500 Bundesbeiträge.
  • Bedingungen: ein Kurs auf der Liste des SBFI, die eidgenössische Prüfung absolviert (bestanden oder nicht) und Steuerwohnsitz in der Schweiz zum Zeitpunkt der Prüfungsverfügung.
  • Frist: Online-Antrag innert 2 Jahren nach der Prüfungsverfügung; der Kurs darf höchstens 7 Jahre vorher begonnen haben.

Rechenbeispiele

Nach dem Beispiel des SBFI ergeben CHF 12’000 Kursgebühren für einen Fachausweis CHF 6’000 Bundesbeiträge. Mehrere Kurse werden bis zur Obergrenze zusammengezählt, auch neue Kurse für eine Wiederholung.

Selbst bezahlte KursgebührenFachausweisDiplom
CHF 800keine (unter CHF 1’000)keine (unter CHF 1’000)
CHF 6’000CHF 3’000CHF 3’000
CHF 12’000CHF 6’000CHF 6’000
CHF 25’000CHF 9’500CHF 10’500

Was zählt und was nicht

  • Es zählen: die Gebühren der Vorbereitungskurse, die im Jahr des Kursbeginns auf der Liste des SBFI stehen, inklusive Kursmaterial des Anbieters.
  • Es zählen nicht: die Prüfungsgebühr (der Bund unterstützt bereits die Prüfungsträger), Verpflegung, Reise, Unterkunft und Abschlussfeiern.
  • Ebenfalls nicht: Gebühren, die dein Arbeitgeber oder Dritte direkt dem Anbieter bezahlt haben.
  • Modulprüfungen zählen nur, wenn sie im Kurspreis enthalten sind.
  • Bildungsgänge an höheren Fachschulen (HF), Bachelor und Master sowie CAS, DAS, MAS und MBA geben keinen Anspruch auf diese Beiträge.

Teilbeiträge vor der Prüfung

Ausnahmsweise kannst du Teilbeiträge vor der Prüfung beantragen, wenn deine letzte definitive Veranlagung weniger als CHF 88 direkte Bundessteuer ausweist, du für einen höchstens 2 Jahre zuvor begonnenen Kurs mindestens CHF 3’500 anrechenbare Gebühren bezahlt hast und dein Steuerwohnsitz in der Schweiz liegt. Du verpflichtest dich, die Prüfung abzulegen und die Prüfungsverfügung innert 5 Jahren einzureichen; sonst müssen die Teilbeiträge zurückbezahlt werden. Quellenbesteuerte Personen können keine Teilbeiträge beantragen, ausser nach einer nachträglichen ordentlichen Veranlagung.

So stellst du den Antrag

  • Bewahre die Zahlungsbestätigungen deiner Kurse auf (eine Bestätigung kann nur einmal eingereicht werden).
  • Absolviere die eidgenössische Prüfung und warte die Prüfungsverfügung ab.
  • Stelle den Antrag innert 2 Jahren im Online-Portal des SBFI; die Auszahlung erfolgt in der Regel innert 3 Monaten nach einem vollständigen Antrag.

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Offizielle Quellen

Abgerufen am 2026-10-11.

Häufige Fragen

Muss ich die Prüfung bestehen, um Bundesbeiträge zu erhalten?

Nein. Du musst die eidgenössische Prüfung absolviert haben; das Resultat spielt keine Rolle.

Wie viel erstattet der Bund für einen Fachausweis?

50 % der anrechenbaren Kursgebühren, höchstens CHF 9’500 (Kursgebühren bis CHF 19’000). Für ein eidgenössisches Diplom höchstens CHF 10’500.

Und wenn mein Arbeitgeber einen Teil bezahlt hat?

Es zählen nur die Gebühren, die du selbst bezahlt hast. Was Arbeitgeber oder Dritte direkt dem Anbieter bezahlt haben, wird abgezogen.

Wird die Prüfungsgebühr erstattet?

Nein. Die Beiträge gelten nur für Vorbereitungskurse; die Prüfungsträger werden vom Bund bereits unterstützt.

Bis wann kann ich den Antrag stellen?

Innert 2 Jahren nach der Prüfungsverfügung, für Kurse, die höchstens 7 Jahre davor begonnen haben.