Rechenbeispiele
Nach dem Beispiel des SBFI ergeben CHF 12’000 Kursgebühren für einen Fachausweis CHF 6’000 Bundesbeiträge. Mehrere Kurse werden bis zur Obergrenze zusammengezählt, auch neue Kurse für eine Wiederholung.
| Selbst bezahlte Kursgebühren | Fachausweis | Diplom |
|---|---|---|
| CHF 800 | keine (unter CHF 1’000) | keine (unter CHF 1’000) |
| CHF 6’000 | CHF 3’000 | CHF 3’000 |
| CHF 12’000 | CHF 6’000 | CHF 6’000 |
| CHF 25’000 | CHF 9’500 | CHF 10’500 |
Was zählt und was nicht
- Es zählen: die Gebühren der Vorbereitungskurse, die im Jahr des Kursbeginns auf der Liste des SBFI stehen, inklusive Kursmaterial des Anbieters.
- Es zählen nicht: die Prüfungsgebühr (der Bund unterstützt bereits die Prüfungsträger), Verpflegung, Reise, Unterkunft und Abschlussfeiern.
- Ebenfalls nicht: Gebühren, die dein Arbeitgeber oder Dritte direkt dem Anbieter bezahlt haben.
- Modulprüfungen zählen nur, wenn sie im Kurspreis enthalten sind.
- Bildungsgänge an höheren Fachschulen (HF), Bachelor und Master sowie CAS, DAS, MAS und MBA geben keinen Anspruch auf diese Beiträge.
Teilbeiträge vor der Prüfung
Ausnahmsweise kannst du Teilbeiträge vor der Prüfung beantragen, wenn deine letzte definitive Veranlagung weniger als CHF 88 direkte Bundessteuer ausweist, du für einen höchstens 2 Jahre zuvor begonnenen Kurs mindestens CHF 3’500 anrechenbare Gebühren bezahlt hast und dein Steuerwohnsitz in der Schweiz liegt. Du verpflichtest dich, die Prüfung abzulegen und die Prüfungsverfügung innert 5 Jahren einzureichen; sonst müssen die Teilbeiträge zurückbezahlt werden. Quellenbesteuerte Personen können keine Teilbeiträge beantragen, ausser nach einer nachträglichen ordentlichen Veranlagung.
So stellst du den Antrag
- Bewahre die Zahlungsbestätigungen deiner Kurse auf (eine Bestätigung kann nur einmal eingereicht werden).
- Absolviere die eidgenössische Prüfung und warte die Prüfungsverfügung ab.
- Stelle den Antrag innert 2 Jahren im Online-Portal des SBFI; die Auszahlung erfolgt in der Regel innert 3 Monaten nach einem vollständigen Antrag.
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Offizielle Quellen
- SBFI: FAQ Bundesbeiträge eidgenössische Prüfungen, Absolventinnen und Absolventen
- SBFI: Online-Portal für den Antrag
Abgerufen am 2026-10-11.