Die Prüfungsteile
Die Qualifikationsbereiche werden gegen Ende der Lehre geprüft; Datum und Ort stehen im Aufgebot deines Kantons.
| Qualifikationsbereich | Form und Dauer | Gewichtung |
|---|---|---|
| Praktische Arbeit | Vorgegebene praktische Arbeit (VPA) von 6 Stunden inklusive Fachgespräch von 30 Minuten: Organisieren der Aufträge und des Arbeitseinsatzes (10 %), Entgegennehmen, Bewirtschaften und Verteilen von Gütern (30 %), fachrichtungsspezifische Handlungskompetenzbereiche (40 %), Fachgespräch (20 %). | 40 % |
| Allgemeinbildung | Geregelt in der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung. | 20 % |
| Erfahrungsnote | Bildung in beruflicher Praxis (5 Kompetenznachweise) 25 %, Unterricht in den Berufskenntnissen (6 Semesterzeugnisnoten) 60 %, überbetriebliche Kurse (3 Kompetenznachweise) 15 %. | 40 % |
So wird deine Gesamtnote berechnet
Die Gesamtnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel der gewichteten Noten der Qualifikationsbereiche und der Erfahrungsnote.
Erfahrungsnote: Bildung in beruflicher Praxis (5 Kompetenznachweise) 25 %, Unterricht in den Berufskenntnissen (6 Semesterzeugnisnoten) 60 %, überbetriebliche Kurse (3 Kompetenznachweise) 15 %.
Beispiel: Praktische Arbeit 4.6, Allgemeinbildung 4.5, Erfahrungsnote 4.6 ergeben eine Gesamtnote von 4.6, EFZ bestanden.
Die Bestehensregeln
Das QV ist bestanden, wenn:
- die Note «Praktische Arbeit» mindestens 4 beträgt
- die Gesamtnote mindestens 4 beträgt
Reform und Übergangsbestimmungen
Diese Verordnung ersetzt jene vom 9. November 2015; ihre Prüfungsbestimmungen gelten ab 1. Januar 2027: Das QV 2027 ist das erste ohne schriftliche Berufskenntnisprüfung, die Berufskenntnisse zählen neu über die Erfahrungsnote (40 %). Wer das QV bis 31. Dezember 2028 wiederholt, wird nach bisherigem Recht beurteilt, ausser auf schriftlichen Antrag.
Alte Prüfungen und offizielle Serien
Nicht alle Prüfungen werden veröffentlicht. Das stellen die Organisationen der Arbeitswelt deines Berufs zur Verfügung:
Bisher publizierte Serien der schriftlichen Berufskenntnisprüfung betreffen das alte QV; ab 2027 umfasst die Abschlussprüfung nur noch die praktische Arbeit und die Allgemeinbildung.
Ohne Lehre: der Weg über Artikel 32
Erwachsene, die den Beruf ausserhalb einer Lehre gelernt haben, werden mit 5 Jahren Berufserfahrung zum QV zugelassen (Art. 32 BBV), davon mindestens 3 im Beruf Logistiker/in. Für die Abschlussprüfung verlangt die Verordnung zudem den Ausbildungsnachweis für das Führen von Flurförderzeugen (Fachrichtungen Distribution und Lager) und für die Fachrichtung Distribution den Führerausweis A1 oder B.
Dann entfällt die Erfahrungsnote: Die Gesamtnote berechnet sich mit Praktische Arbeit 80 %, Allgemeinbildung 20 %.
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Offizielle Quellen
- Fedlex: Verordnung des SBFI vom 15. September 2023
- Fedlex: Berufsbildungsverordnung (BBV), Art. 32 und 33
- SVBL: Qualifikationsverfahren Logistiker/in EFZ nach Fachrichtung
Abgerufen am 2026-10-11.