Die Prüfungsteile
Die Qualifikationsbereiche werden gegen Ende der Lehre geprüft; Datum und Ort stehen im Aufgebot deines Kantons.
| Qualifikationsbereich | Form und Dauer | Gewichtung |
|---|---|---|
| Praktische Arbeit | Individuelle praktische Arbeit (IPA) von 70 bis 90 Stunden im Betrieb: Ausführung und Resultat (50 %), Dokumentation (20 %), Fachgespräch und Präsentation (30 %). | 40 % |
| Allgemeinbildung | Geregelt in der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung. | 20 % |
| Erweiterte Grundkompetenzen | Erfahrungsnote: Mittel der 8 Semesterzeugnisnoten im Unterrichtsbereich «erweiterte Grundkompetenzen». | 10 % |
| Mediamatikkompetenzen | Erfahrungsnote: Module der Berufsfachschule (80 %) und überbetriebliche Kurse (20 %). | 30 % |
So wird deine Gesamtnote berechnet
Die Gesamtnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel der gewichteten Noten der Qualifikationsbereiche und der Erfahrungsnote.
Erweiterte Grundkompetenzen (10 %): Erfahrungsnote: Mittel der 8 Semesterzeugnisnoten im Unterrichtsbereich «erweiterte Grundkompetenzen».
Mediamatikkompetenzen (30 %): Erfahrungsnote: Module der Berufsfachschule (80 %) und überbetriebliche Kurse (20 %).
Beispiel: Praktische Arbeit 4.8, Allgemeinbildung 4.5, Erweiterte Grundkompetenzen 4.5, Mediamatikkompetenzen 4.6 ergeben eine Gesamtnote von 4.7, EFZ bestanden.
Die Bestehensregeln
Das QV ist bestanden, wenn:
- die Note «Praktische Arbeit» mindestens 4 beträgt
- die Note «Mediamatikkompetenzen» mindestens 4 beträgt
- die Gesamtnote mindestens 4 beträgt
Alte Prüfungen und offizielle Serien
Nicht alle Prüfungen werden veröffentlicht. Das stellen die Organisationen der Arbeitswelt deines Berufs zur Verfügung:
Es gibt keine schriftliche Abschlussprüfung: Die IPA-Aufgabe legt dein Lehrbetrieb fest, die Berufskenntnisse zählen über die Modulnoten.
Ohne Lehre: der Weg über Artikel 32
Erwachsene, die den Beruf ausserhalb einer Lehre gelernt haben, können das EFZ mit 5 Jahren Berufserfahrung anstreben (Art. 32 BBV), davon mindestens 3 im Beruf Mediamatiker/in.
Für diesen Beruf sieht die Verordnung für Erwachsene ohne Lehre nicht die Abschlussprüfung vor, sondern ein anderes vom SBFI anerkanntes Qualifikationsverfahren, etwa die Validierung von Bildungsleistungen.
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Offizielle Quellen
- Fedlex: Verordnung des SBFI vom 25. Oktober 2018
- Fedlex: Berufsbildungsverordnung (BBV), Art. 32 und 33
- ICT-Berufsbildung: Qualifikationsverfahren (IPA, Ausführungsbestimmungen)
Abgerufen am 2026-10-11.