Mediamatiker/in EFZ ohne Lehre: der Weg über Artikel 32

Du arbeitest seit Jahren im Beruf, aber ohne EFZ? Artikel 32 der Berufsbildungsverordnung ermöglicht dir das Mediamatiker/in EFZ ohne Lehrvertrag. Hier sind die Bedingungen und das Verfahren, nach der Verordnung des SBFI vom 25. Oktober 2018.

Das Wichtigste in Kürze

  • Verlangte Erfahrung: Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung (Art. 32 BBV), davon mindestens 3 Jahre im Beruf Mediamatiker/in.
  • Für diesen Beruf sieht die Verordnung für Erwachsene ohne Lehre nicht die Abschlussprüfung vor, sondern ein anderes vom SBFI anerkanntes Qualifikationsverfahren, etwa die Validierung von Bildungsleistungen.
  • Anmeldung beim Berufsbildungsamt deines Kantons, das dein Dossier prüft; Fristen und Kosten sind von Kanton zu Kanton verschieden.
  • Rechtsgrundlage: Art. 32 BBV und Verordnung des SBFI vom 25. Oktober 2018.

Die Zulassungsbedingungen

  • Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung, erreicht bis zur Prüfung (Art. 32 BBV); Teilzeit zählt anteilsmässig.
  • Davon mindestens 3 Jahre im Beruf Mediamatiker/in, gemäss Bildungsverordnung.
  • Ein Lehrvertrag ist nicht nötig; je nach Kanton musst du bei der Zulassung im Beruf arbeiten.
  • Gute Sprachkenntnisse werden erwartet (berufsberatung.ch empfiehlt mindestens Niveau B2), samt Fachwortschatz.

Das Verfahren für Erwachsene

Für diesen Beruf sieht die Verordnung für Erwachsene ohne Lehre nicht die Abschlussprüfung vor, sondern ein anderes vom SBFI anerkanntes Qualifikationsverfahren, etwa die Validierung von Bildungsleistungen.

Anmeldung, Schritt für Schritt

  • Wende dich an die Fachstelle deines Kantons: Sie informiert dich, prüft deine Berufserfahrung und zeigt dir den passenden Weg, Abschlussprüfung oder Validierung.
  • Stelle dein Dossier zusammen: Arbeitszeugnisse mit Pensum, Lebenslauf und Kopien deiner Abschlüsse.
  • Anmeldefristen und Kosten legt jeder Kanton fest; im Tessin etwa ist das Gesuch bis 31. Mai des Vorjahres der Prüfung einzureichen.
  • Hast du bereits eine andere Ausbildung, frage nach einer Dispensation von einzelnen Fächern.

Vorbereitung ohne Berufsfachschule

Für die Validierung dokumentierst du in einem Dossier, was du im Beruf tatsächlich machst, Kompetenz für Kompetenz; die Fachstelle deines Kantons erklärt dir das Vorgehen.

Es gibt keine schriftliche Abschlussprüfung: Die IPA-Aufgabe legt dein Lehrbetrieb fest, die Berufskenntnisse zählen über die Modulnoten.

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Offizielle Quellen

Abgerufen am 2026-10-11.

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Häufige Fragen

Wie viele Jahre Erfahrung braucht es für das Mediamatiker/in EFZ ohne Lehre?

Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung (Art. 32 BBV), davon mindestens 3 Jahre im Beruf Mediamatiker/in.

Muss ich die Berufsfachschule besuchen?

Nein. Du kannst dich selbst oder mit Kursen vorbereiten. Ohne Schule hast du keine Erfahrungsnote.

Wie wird meine Gesamtnote berechnet?

Für diesen Beruf sieht die Verordnung für Erwachsene ohne Lehre nicht die Abschlussprüfung vor, sondern ein anderes vom SBFI anerkanntes Qualifikationsverfahren, etwa die Validierung von Bildungsleistungen.

Was kostet die Prüfung?

Die Kosten sind kantonal verschieden: Die Fachstelle deines Kantons gibt Auskunft.

Und die Validierung von Bildungsleistungen?

Das ist ein anderer Weg: Du belegst deine Kompetenzen in einem Dossier, das Fachleute beurteilen, ohne Abschlussprüfung. Er besteht nur in gewissen Berufen und Kantonen; die Fachstelle sagt dir, ob er für dich möglich ist.