Die Zulassungsbedingungen
- Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung, erreicht bis zur Prüfung (Art. 32 BBV); Teilzeit zählt anteilsmässig.
- Davon mindestens 2 Jahre im Beruf Montage-Elektriker/in, gemäss Bildungsverordnung.
- Die Berufspraxis muss unter der Leitung einer fachkundigen Person nach NIV erworben worden sein.
- Ein Lehrvertrag ist nicht nötig; je nach Kanton musst du bei der Zulassung im Beruf arbeiten.
- Gute Sprachkenntnisse werden erwartet (berufsberatung.ch empfiehlt mindestens Niveau B2), samt Fachwortschatz.
Die Prüfung, die du ablegst
Du legst dieselbe Abschlussprüfung ab wie die Lernenden. Weil du keine Schulnoten und keine überbetrieblichen Kurse hast, entfällt die Erfahrungsnote, und die übrigen Noten zählen stärker.
Das QV ist bestanden, wenn die Note «Praktische Arbeit» mindestens 4 beträgt und die Gesamtnote mindestens 4 beträgt.
| Qualifikationsbereich | Form und Dauer | Gewichtung ohne Erfahrungsnote |
|---|---|---|
| Praktische Arbeit | Vorgegebene praktische Arbeit (VPA) von 14 Stunden. | 50 % |
| Berufskenntnisse | 4 Stunden, schriftlich oder schriftlich und mündlich (mündlich höchstens 1 Stunde). | 30 % |
| Allgemeinbildung | Geregelt in der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung. | 20 % |
Anmeldung, Schritt für Schritt
- Wende dich an die Fachstelle deines Kantons: Sie informiert dich, prüft deine Berufserfahrung und zeigt dir den passenden Weg, Abschlussprüfung oder Validierung.
- Stelle dein Dossier zusammen: Arbeitszeugnisse mit Pensum, Lebenslauf und Kopien deiner Abschlüsse.
- Anmeldefristen und Kosten legt jeder Kanton fest; im Tessin etwa ist das Gesuch bis 31. Mai des Vorjahres der Prüfung einzureichen.
- Hast du bereits eine andere Ausbildung, frage nach einer Dispensation von einzelnen Fächern.
Vorbereitung ohne Berufsfachschule
Du kannst dich selbst oder mit Kursen vorbereiten. Am meisten Arbeit braucht, was die Lernenden in der Schule lernen: Berufskenntnisse, 4 Stunden, schriftlich oder schriftlich und mündlich (mündlich höchstens 1 Stunde).
Reform und Übergangsbestimmungen
Eine neue Verordnung (30. Juni 2025) ist seit 1. Januar 2026 in Kraft; ihre Bestimmungen zum Qualifikationsverfahren gelten erst ab 1. Januar 2029.
Weiterlesen
- Vorbereitung Montage-Elektriker/in EFZ
- Das QV Montage-Elektriker/in EFZ 2027
- Notenrechner
- Berufsabschluss für Erwachsene: alle Berufe und Kantone
Offizielle Quellen
- Fedlex: Verordnung des SBFI vom 27. April 2015
- Fedlex: Berufsbildungsverordnung (BBV), Art. 32 und 33
- berufsberatung.ch: Kantonale Fachstellen Berufsabschluss für Erwachsene
- SBFI: Berufsabschluss für Erwachsene
Abgerufen am 2026-10-11.