Die Prüfungsteile
Die Qualifikationsbereiche werden gegen Ende der Lehre geprüft; Datum und Ort stehen im Aufgebot deines Kantons.
| Qualifikationsbereich | Form und Dauer | Gewichtung |
|---|---|---|
| Praktische Arbeit | Vorgegebene praktische Arbeit (VPA) von 14 Stunden. | 40 % |
| Berufskenntnisse | 4 Stunden, schriftlich oder schriftlich und mündlich (mündlich höchstens 1 Stunde). | 20 % |
| Allgemeinbildung | Geregelt in der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung. | 20 % |
| Erfahrungsnote | Mittel aus dem berufskundlichen Unterricht (6 Semesterzeugnisnoten) und den überbetrieblichen Kursen (3 Kompetenznachweise). | 20 % |
So wird deine Gesamtnote berechnet
Die Gesamtnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel der gewichteten Noten der Qualifikationsbereiche und der Erfahrungsnote.
Erfahrungsnote: Mittel aus dem berufskundlichen Unterricht (6 Semesterzeugnisnoten) und den überbetrieblichen Kursen (3 Kompetenznachweise).
Beispiel: Praktische Arbeit 4.6, Berufskenntnisse 4.0, Allgemeinbildung 4.6, Erfahrungsnote 4.5 ergeben eine Gesamtnote von 4.5, EFZ bestanden.
Die Bestehensregeln
Das QV ist bestanden, wenn:
- die Note «Praktische Arbeit» mindestens 4 beträgt
- die Gesamtnote mindestens 4 beträgt
Reform und Übergangsbestimmungen
Eine neue Verordnung (30. Juni 2025) ist seit 1. Januar 2026 in Kraft; ihre Bestimmungen zum Qualifikationsverfahren gelten erst ab 1. Januar 2029.
Alte Prüfungen und offizielle Serien
Nicht alle Prüfungen werden veröffentlicht. Das stellen die Organisationen der Arbeitswelt deines Berufs zur Verfügung:
Ohne Lehre: der Weg über Artikel 32
Erwachsene, die den Beruf ausserhalb einer Lehre gelernt haben, werden mit 5 Jahren Berufserfahrung zum QV zugelassen (Art. 32 BBV), davon mindestens 2 im Beruf Montage-Elektriker/in. Die Berufspraxis muss unter der Leitung einer fachkundigen Person nach NIV erworben worden sein.
Dann entfällt die Erfahrungsnote: Die Gesamtnote berechnet sich mit Praktische Arbeit 50 %, Berufskenntnisse 30 %, Allgemeinbildung 20 %.
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Offizielle Quellen
- Fedlex: Verordnung des SBFI vom 27. April 2015
- Fedlex: Berufsbildungsverordnung (BBV), Art. 32 und 33
- EIT.swiss: Unterlagen zum QV Montage-Elektriker/in EFZ
Abgerufen am 2026-10-11.