Stockwerkeigentum und Miteigentum: Prüfungsfragen, Immobilienbewirtschafter/in (Fachausweis)

Stockwerkeigentum und Miteigentum (Art. 712a ff. ZGB): Wertquoten, Reglement, Eigentümerversammlung, Verwaltung, gemeinschaftliche Kosten und Erneuerungsfonds.

Das Wichtigste in Kürze

  • Stockwerkeigentum und Miteigentum ist eines von 6 Fächern der Prepwise-Fragenbank für Immobilienbewirtschafter/in (Fachausweis).
  • Die Fragen unten sind Übungsfragen nach der Prüfungsordnung und der Wegleitung, mit einer Erklärung zu jeder Antwort.
  • Das Gratis-Quiz des Tages mischt alle Fächer; die Probeprüfungen zeigen deinen Score pro Fach.

Prüfungsfragen mit Lösung

Stockwerkeigentum und Miteigentum — Welches Organ ist für die laufende Verwaltung eines Stockwerkeigentums zuständig und vertritt die Gemeinschaft?
  • Die Stockwerkeigentümerversammlung
  • ✓ Die Verwaltung (Verwalter des Stockwerkeigentums)
  • Die von der Gemeinde beauftragte Liegenschaftsverwaltung
  • Die beurkundende Notarin

Die Verwaltung (Art. 712q ZGB) wird von der Versammlung bestellt und besorgt die laufende Verwaltung: Vollzug der Beschlüsse, Unterhalt, Buchhaltung, Einberufung der Versammlungen. Sie handelt als Beauftragte der Gemeinschaft.

Stockwerkeigentum und Miteigentum — Was ist der Hauptzweck des Erneuerungsfonds im Stockwerkeigentum?
  • Die Hypothekarschulden der Gemeinschaft zu sichern
  • ✓ Eine Reserve zur Finanzierung grosser Erneuerungsarbeiten an den gemeinschaftlichen Teilen zu bilden
  • Die Nebenkosten von Untermietern zu bezahlen
  • Das Honorar der Verwaltung zu finanzieren

Der Erneuerungsfonds (Art. 712l Abs. 1 ZGB) ist eine durch Beiträge der Stockwerkeigentümer geäufnete finanzielle Reserve zur Finanzierung grosser Erneuerungs- und Unterhaltsarbeiten an den gemeinschaftlichen Teilen (Dach, Fassade, Lift usw.), ohne ausserordentliche Einzahlungen einfordern zu müssen.

Stockwerkeigentum und Miteigentum — Was ist im Stockwerkeigentum ein gemeinschaftlicher Teil?
  • ✓ Teile, die nicht zu Sonderrecht ausgeschieden sind und allen Stockwerkeigentümern gehören
  • Gebäudeteile, die der Gemeinde gehören
  • An Dritte vermietete Geschäftsräume
  • Gebäudeteile, die ausschliesslich einem Eigentümer gehören

Gemeinschaftliche Teile sind die Gebäudeteile, die keinem Eigentümer zu Sonderrecht zugewiesen sind: Dach, tragende Struktur, Treppen, Lifte, Teile des Grundstücks. Sie gehören allen Stockwerkeigentümern im Verhältnis ihrer Wertquoten (Art. 712b ZGB).

Stockwerkeigentum und Miteigentum — Welches Mehr ist im Stockwerkeigentum für gewöhnliche Beschlüsse der Versammlung grundsätzlich erforderlich?
  • Einstimmigkeit aller Stockwerkeigentümer
  • ✓ Die einfache Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Eigentümer
  • Ein einzelner Eigentümer mit mehr als 50 % der Wertquoten
  • 2/3 der Stockwerkeigentümer

Mangels besonderer Regeln gilt für die Stockwerkeigentümerversammlung das Vereinsrecht (Art. 712m Abs. 2 ZGB): Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden oder vertretenen Eigentümer gefasst (Art. 67 Abs. 2 ZGB), eine Stimme pro Eigentümer. Das doppelte Mehr (Köpfe und Wertquoten) ist nur für wichtigere Verwaltungshandlungen und nützliche bauliche Massnahmen nötig (Art. 647b und 647d ZGB); das Reglement kann Abweichendes vorsehen.

Stockwerkeigentum und Miteigentum — Worin unterscheiden sich im Stockwerkeigentum die Sonderrechtsteile und das besondere Nutzungsrecht?
  • Sonderrechtsteile umfassen immer Parkplätze und Gärten
  • Beide Begriffe sind im ZGB Synonyme
  • ✓ Sonderrechtsteile stehen im ausschliesslichen Eigentum; das besondere Nutzungsrecht betrifft gemeinschaftliche Teile zur ausschliesslichen Nutzung durch einen Eigentümer
  • Das besondere Nutzungsrecht ist eine auf einem Drittgrundstück eingetragene Dienstbarkeit

Sonderrechtsteile (Art. 712b Abs. 1 ZGB) sind die einem Eigentümer ausschliesslich zugewiesenen Gebäudeteile (Innenraum der Wohnung). Das besondere Nutzungsrecht (Art. 712b Abs. 2 ZGB) betrifft gemeinschaftliche Teile, die ein Eigentümer ausschliesslich nutzen darf (angrenzender Garten, Parkplatz, Terrasse), ohne deren Alleineigentümer zu sein.

Stockwerkeigentum und Miteigentum — Wie werden die Unterhaltskosten der gemeinschaftlichen Teile unter den Stockwerkeigentümern verteilt?
  • Durch die Verwaltung aus eigenen Mitteln mit späterer Rückerstattung
  • ✓ Nach dem Verteilschlüssel des Reglements, grundsätzlich im Verhältnis der Wertquoten
  • Zu gleichen Teilen unabhängig von der Wertquote
  • Nur durch die Eigentümer, welche die gemeinschaftlichen Teile nutzen

Die gemeinschaftlichen Kosten werden nach dem im Verwaltungsreglement festgelegten Verteilschlüssel verteilt, grundsätzlich im Verhältnis der Wertquoten (Tausendstel). Das Reglement kann für bestimmte Kosten abweichende Schlüssel vorsehen (z. B. Lift: nur die bedienten Stockwerke).

Häufige Fragen

Sind diese Fragen zu Stockwerkeigentum und Miteigentum die Fragen der offiziellen Prüfung?

Nein. Es sind Prepwise-Übungsfragen nach der Prüfungsordnung und der Wegleitung. Offizielle Serien werden nicht übernommen; deine Schule oder die Prüfungsträgerschaft sagt dir, ob frühere Serien erhältlich sind.

Wie finde ich heraus, ob Stockwerkeigentum und Miteigentum mein schwaches Fach ist?

Mach das Gratis-Quiz des Tages und dann eine Probeprüfung: Die Korrektur zeigt deinen Score pro Fach, und der KI-Coach schlägt einen Lernplan vor, der mit den schwächsten Fächern beginnt.