Vertieftes Arbeitsrecht: Prüfungsfragen, HR-Fachmann/-frau (Fachausweis)

Das vertiefte Arbeitsrecht: Einzelarbeitsvertrag (OR), Arbeitsgesetz, Arbeits- und Ruhezeit, Kündigungsschutz, Arbeitszeugnis, GAV und Persönlichkeitsschutz.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vertieftes Arbeitsrecht ist eines von 6 Fächern der Prepwise-Fragenbank für HR-Fachmann/-frau (Fachausweis).
  • Die Fragen unten sind Übungsfragen nach der Prüfungsordnung und der Wegleitung, mit einer Erklärung zu jeder Antwort.
  • Das Gratis-Quiz des Tages mischt alle Fächer; die Probeprüfungen zeigen deinen Score pro Fach.

Prüfungsfragen mit Lösung

Vertieftes Arbeitsrecht — Welche Verfahrenspflichten treffen den Arbeitgeber bei einer Massenentlassung gemäss Art. 335f und 335g OR?
  • Die Auszahlung von 6 Monatslöhnen an alle betroffenen Arbeitnehmenden
  • ✓ Konsultation der Arbeitnehmenden und Anzeige ans kantonale Arbeitsamt
  • Die schriftliche Zustimmung jeder betroffenen Person zur Kündigung
  • Die Publikation der geplanten Entlassungen im kantonalen Amtsblatt

Nach Art. 335f OR muss der Arbeitgeber die Arbeitnehmervertretung oder, falls keine besteht, die Arbeitnehmenden konsultieren und ihnen schriftlich die nötigen Auskünfte erteilen. Nach Art. 335g OR muss er die beabsichtigte Massenentlassung dem kantonalen Arbeitsamt schriftlich anzeigen und der Arbeitnehmervertretung bzw. den Arbeitnehmenden eine Kopie zustellen.

Vertieftes Arbeitsrecht — Welche Haftung hat der Arbeitnehmende bei einem dem Arbeitgeber verursachten Schaden gemäss Art. 321e OR?
  • ✓ Eine nach Verschulden und Umständen bemessene Haftung
  • Eine Haftung, die auf vorsätzlich verursachte Schäden beschränkt ist
  • Keine Haftung, da das Betriebsrisiko beim Arbeitgeber liegt
  • Eine verschuldensunabhängige Haftung für den gesamten Schaden

Nach Art. 321e OR haften Arbeitnehmende für den Schaden, den sie dem Arbeitgeber absichtlich oder fahrlässig zufügen. Das Mass der Sorgfalt bestimmt sich nach dem Berufsrisiko, dem Bildungsgrad, den Fachkenntnissen sowie den Fähigkeiten und Eigenschaften, die der Arbeitgeber gekannt hat oder hätte kennen sollen. Bei leichter Fahrlässigkeit wird die Haftung in der Praxis stark reduziert.

Vertieftes Arbeitsrecht — Bedarf die Nachtarbeit gemäss ArG einer Bewilligung?
  • Nein, die schriftliche Zustimmung der Arbeitnehmenden genügt
  • ✓ Ja, grundsätzlich ist eine behördliche Bewilligung nötig
  • Ja, sofern schwangere Frauen nachts beschäftigt werden
  • Nein, der Arbeitgeber kann sie im Rahmen des Weisungsrechts anordnen

Gemäss Art. 16 und 17 ArG ist Nachtarbeit (23 bis 6 Uhr) grundsätzlich untersagt; Ausnahmen bedürfen einer Bewilligung: für vorübergehende Nachtarbeit der kantonalen Behörde, für dauernde oder regelmässig wiederkehrende Nachtarbeit des SECO. Zusätzlich braucht es das Einverständnis der Arbeitnehmenden (Art. 17 Abs. 6 ArG). Vorbehalten bleiben die Sonderbestimmungen der ArGV 2 für bestimmte Betriebsarten.

Vertieftes Arbeitsrecht — Welchen Lohnzuschlag sieht das ArG für vorübergehende Nachtarbeit vor?
  • 50 %
  • 100 %
  • ✓ 25 %
  • 10 %

Art. 17b Abs. 1 ArG sieht einen Lohnzuschlag von mindestens 25% für vorübergehende Nachtarbeit vor. Für regelmässige oder periodische Nachtarbeit ist eine Zeitkompensation von 10% vorgesehen.

Vertieftes Arbeitsrecht — Was ist der «Kündigungsschutz zur Unzeit» (Art. 336c OR)?
  • Das Verbot, Führungskräfte während der Probezeit zu entlassen
  • ✓ Das Kündigungsverbot während Sperrfristen wie Krankheit oder Schwangerschaft
  • Das Verbot der Kündigung während der Ferien oder der Schulferien
  • Die Pflicht, bei jeder Kündigung eine Abgangsentschädigung zu zahlen

Art. 336c OR verbietet dem Arbeitgeber nach Ablauf der Probezeit die Kündigung während bestimmter Sperrfristen: Militär-, Schutz- oder Zivildienst, Krankheit oder Unfall (30, 90 bzw. 180 Tage je nach Dienstjahr), Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Niederkunft, Betreuungsurlaub (längstens 6 Monate) sowie Teilnahme an einer Hilfsaktion im Ausland. Eine während der Sperrfrist ausgesprochene Kündigung ist nichtig.

Vertieftes Arbeitsrecht — Wie lange besteht der Kündigungsschutz für eine Arbeitnehmerin nach der Geburt?
  • 6 Monate nach der Geburt
  • ✓ 16 Wochen nach der Geburt
  • 14 Wochen nach der Geburt
  • 8 Wochen nach der Geburt

Art. 336c Abs. 1 lit. c OR schützt die Arbeitnehmerin während der gesamten Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Geburt vor Kündigung.

Häufige Fragen

Sind diese Fragen zu Vertieftes Arbeitsrecht die Fragen der offiziellen Prüfung?

Nein. Es sind Prepwise-Übungsfragen nach der Prüfungsordnung und der Wegleitung. Offizielle Serien werden nicht übernommen; deine Schule oder die Prüfungsträgerschaft sagt dir, ob frühere Serien erhältlich sind.

Wie finde ich heraus, ob Vertieftes Arbeitsrecht mein schwaches Fach ist?

Mach das Gratis-Quiz des Tages und dann eine Probeprüfung: Die Korrektur zeigt deinen Score pro Fach, und der KI-Coach schlägt einen Lernplan vor, der mit den schwächsten Fächern beginnt.