Das BVG ist die zweite Säule: die berufliche Vorsorge, die die AHV für Alter, Invalidität und Tod ergänzt. Sie kommt in jeder HR-, Sozialversicherungs- und Finanzprüfung vor. Hier die Definition, die Grenzwerte 2026 und die Rechnung, mit den offiziellen Zahlen des BSV.
Das BVG in einem Satz
Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) verpflichtet den Arbeitgeber, seine Angestellten bei einer Pensionskasse zu versichern, sobald der Jahreslohn eine Schwelle übersteigt. Arbeitgeber und Angestellte zahlen Beiträge; daraus entsteht ein Altersguthaben, das bei der Pensionierung als Rente oder Kapital ausbezahlt wird.
Es ist die zweite Säule des Schweizer Dreisäulensystems. Die erste Säule ist die AHV, die dritte die private Vorsorge (Säule 3a und 3b).
Wer versichert ist, und ab wann
Obligatorisch versichert sind Angestellte über 17 Jahre, die bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von mehr als 22 680 Franken beziehen (Art. 2 und 7 BVG, Betrag 2025-2026).
Zuerst sind die Risiken Tod und Invalidität versichert, ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag. Das Alterssparen beginnt später, ab dem 1. Januar nach dem 24. Geburtstag (Art. 7 Abs. 1 BVG).
Selbständigerwerbende sind nicht obligatorisch versichert: Sie können sich freiwillig versichern (Art. 4 BVG).
Die Kennzahlen 2026
Werte des BSV für 2025 und 2026, von einem Jahr zum anderen unverändert:
- Eintrittsschwelle (minimaler Jahreslohn): CHF 22 680.
- Koordinationsabzug: CHF 26 460.
- Maximal versicherter Lohn im Obligatorium: CHF 90 720.
- Minimaler koordinierter Lohn: CHF 3 780; maximaler koordinierter Lohn: CHF 64 260.
- BVG-Mindestzinssatz: 1,25 %.
- Mindestumwandlungssatz im Referenzalter: 6,8 %.
- Säule 3a, maximaler Abzug: CHF 7 258 mit zweiter Säule, CHF 36 288 ohne zweite Säule.
- Jährliche AHV-Rente: mindestens CHF 15 120, höchstens CHF 30 240.
Den koordinierten Lohn berechnen
Das BVG versichert nicht den ganzen Lohn. Es zieht einen Koordinationsabzug ab, weil die AHV die erste Tranche schon deckt. Was bleibt, heisst koordinierter Lohn (oder versicherter Lohn): Auf ihm werden die Beiträge berechnet.
Beispiel mit einem Jahreslohn von CHF 60 000: 60 000 minus 26 460 ergibt CHF 33 540 koordinierten Lohn. Bei einem Lohn von CHF 25 000 ergäbe die Subtraktion weniger als das Minimum: Der koordinierte Lohn wird dann auf CHF 3 780 angehoben. Über CHF 90 720 Lohn ist der obligatorische Teil bei CHF 64 260 gedeckelt; der Rest gehört zur überobligatorischen Vorsorge, nach dem Reglement der Kasse.
Seit 2005 leiten sich die Grenzwerte von der maximalen AHV-Rente ab: Die Eintrittsschwelle beträgt drei Viertel davon, der Koordinationsabzug sieben Achtel, der maximale koordinierte Lohn siebzehn Achtel (Erläuterung des BSV).
Die Altersgutschriften
Jedes Jahr wird ein Prozentsatz des koordinierten Lohns dem Altersguthaben gutgeschrieben. Der Satz steigt mit dem Alter (Art. 16 BVG):
- 25 bis 34 Jahre: 7 %.
- 35 bis 44 Jahre: 10 %.
- 45 bis 54 Jahre: 15 %.
- 55 bis 65 Jahre: 18 %.
Vom Guthaben zur Rente
Das Altersguthaben summiert die Altersgutschriften, die eingebrachten Freizügigkeitsleistungen früherer Kassen und die Zinsen, mindestens zum BVG-Mindestzins (1,25 % im Jahr 2026).
Im Referenzalter wird der obligatorische Teil des Guthabens zum Mindestumwandlungssatz von 6,8 % in eine Jahresrente umgewandelt: CHF 100 000 Guthaben ergeben CHF 6 800 Rente pro Jahr. Die Witwen- oder Witwerrente beträgt 60 % der Altersrente, die Kinderrente 20 %.
Laut BSV erhält eine seit 1985 ununterbrochen versicherte Person mit stets maximalem koordiniertem Lohn 2026 eine jährliche BVG-Rente von CHF 25 694 (Mann, 65 Jahre); mit stets minimalem koordiniertem Lohn CHF 1 549.
Was die Prüfungen verlangen
HR-Fachleute: Unterstellung, koordinierter Lohn, Aufteilung der Beiträge, Freizügigkeit beim Austritt, Zusammenspiel mit AHV und IV.
Sozialversicherungs-Fachleute: die drei Säulen, die BVG-Leistungen (Alter, Invalidität, Hinterlassene), die Koordination mit den anderen Versicherungen, die Säule 3a.
Fachleute Finanz- und Rechnungswesen: die Sozialabgaben in der Lohnabrechnung und ihre Verbuchung.
Der klassische Fehler im Quiz: Eintrittsschwelle (CHF 22 680) und Koordinationsabzug (CHF 26 460) verwechseln, oder den Umwandlungssatz auf das ganze überobligatorische Guthaben anwenden.