Notenrechner QV Informatiker/in EFZ

Gib deine Noten ein: Der Rechner bildet die Gesamtnote wie in der Verordnung des SBFI vom 19. November 2020 vorgesehen, als gewichtetes Mittel auf eine Dezimalstelle gerundet, und prüft die Bestehensregeln deines Berufs.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gewichtung: Praktische Arbeit 40 %, Allgemeinbildung 20 %, Erweiterte Grundkompetenzen 10 %, Informatikkompetenzen 30 %.
  • Bestanden, wenn die Note «Praktische Arbeit» mindestens 4 beträgt und die Note «Informatikkompetenzen» mindestens 4 beträgt und die Gesamtnote mindestens 4 beträgt.
  • Die Gesamtnote wird auf eine Dezimalstelle gerundet.
  • Ohne Lehre (Art. 32 BBV): Für diesen Beruf sieht die Verordnung für Erwachsene ohne Lehre nicht die Abschlussprüfung vor, sondern ein anderes vom SBFI anerkanntes Qualifikationsverfahren, etwa die Validierung von Bildungsleistungen.

Die Gewichtung im QV Informatiker/in EFZ

Erweiterte Grundkompetenzen (10 %): Erfahrungsnote: Mittel der 8 Semesterzeugnisnoten im Unterrichtsbereich «erweiterte Grundkompetenzen».

Informatikkompetenzen (30 %): Erfahrungsnote: Module der Berufsfachschule (80 %) und überbetriebliche Kurse (20 %).

NoteGewichtung
Praktische Arbeit40 %
Allgemeinbildung20 %
Erweiterte Grundkompetenzen10 %
Informatikkompetenzen30 %

Rechenbeispiel

Beispiel: Praktische Arbeit 4.8, Allgemeinbildung 4.5, Erweiterte Grundkompetenzen 4.5, Informatikkompetenzen 4.6 ergeben eine Gesamtnote von 4.7, EFZ bestanden.

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Offizielle Quellen

Abgerufen am 2026-10-11.

Häufige Fragen

Wie wird die Gesamtnote berechnet?

Jede Note wird mit ihrer Gewichtung multipliziert (Praktische Arbeit 40 %, Allgemeinbildung 20 %, Erweiterte Grundkompetenzen 10 %, Informatikkompetenzen 30 %), das Mittel wird auf eine Dezimalstelle gerundet.

Ist dieser Rechner offiziell?

Nein. Er wendet die Gewichtung aus der Bildungsverordnung deines Berufs an; massgebend ist allein der Notenausweis deines Kantons.

Und wenn meine praktische Arbeit unter 4 ist?

Dann ist das EFZ nicht bestanden, auch mit einer Gesamtnote von 4 oder mehr: Die praktische Arbeit muss mindestens 4 sein. Du kannst das QV höchstens zweimal wiederholen (Art. 33 BBV).