Notenrechner QV Anlagenführer/in EFZ

Gib deine Noten ein: Der Rechner bildet die Gesamtnote wie in der Verordnung des SBFI vom 8. Dezember 2016 vorgesehen, als gewichtetes Mittel auf eine Dezimalstelle gerundet, und prüft die Bestehensregeln deines Berufs.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gewichtung: Praktische Arbeit 40 %, Berufskenntnisse 20 %, Allgemeinbildung 20 %, Erfahrungsnote 20 %.
  • Bestanden, wenn die Note «Praktische Arbeit» mindestens 4 beträgt und die Gesamtnote mindestens 4 beträgt.
  • Die Gesamtnote wird auf eine Dezimalstelle gerundet.
  • Ohne Lehre (Art. 32 BBV): Die Verordnung lässt Erwachsene ohne Lehre zur Abschlussprüfung zu, legt aber keine Gewichtung ohne Erfahrungsnote fest: Das Berufsbildungsamt deines Kantons sagt dir, wie deine Gesamtnote berechnet wird.

Die Gewichtung im QV Anlagenführer/in EFZ

Erfahrungsnote: Mittel aus dem Unterricht in den Berufskenntnissen (6 Semesterzeugnisnoten) und den überbetrieblichen Kursen (Kompetenznachweise der Kurse II bis IV).

NoteGewichtung
Praktische Arbeit40 %
Berufskenntnisse20 %
Allgemeinbildung20 %
Erfahrungsnote20 %

Rechenbeispiel

Beispiel: Praktische Arbeit 4.7, Berufskenntnisse 4.2, Allgemeinbildung 4.5, Erfahrungsnote 4.6 ergeben eine Gesamtnote von 4.5, EFZ bestanden.

Welche Verordnung gilt 2027?

Eine neue Verordnung (10. Oktober 2025) ist seit 1. Januar 2026 in Kraft; ihre Bestimmungen zum Qualifikationsverfahren gelten erst ab 1. Januar 2029. Wer vor 2026 begonnen hat, schliesst nach der Verordnung von 2016 ab.

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Offizielle Quellen

Abgerufen am 2026-10-11.

Häufige Fragen

Wie wird die Gesamtnote berechnet?

Jede Note wird mit ihrer Gewichtung multipliziert (Praktische Arbeit 40 %, Berufskenntnisse 20 %, Allgemeinbildung 20 %, Erfahrungsnote 20 %), das Mittel wird auf eine Dezimalstelle gerundet.

Ist dieser Rechner offiziell?

Nein. Er wendet die Gewichtung aus der Bildungsverordnung deines Berufs an; massgebend ist allein der Notenausweis deines Kantons.

Und wenn meine praktische Arbeit unter 4 ist?

Dann ist das EFZ nicht bestanden, auch mit einer Gesamtnote von 4 oder mehr: Die praktische Arbeit muss mindestens 4 sein. Du kannst das QV höchstens zweimal wiederholen (Art. 33 BBV).