Notenrechner QV Dentalassistentin EFZ

Gib deine Noten ein: Der Rechner bildet die Gesamtnote wie in der Verordnung des SBFI vom 5. Juli 2019 vorgesehen, als gewichtetes Mittel auf eine Dezimalstelle gerundet, und prüft die Bestehensregeln deines Berufs.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gewichtung: Praktische Arbeit 30 %, Berufskenntnisse 20 %, Bildgebende Diagnostik 10 %, Allgemeinbildung 20 %, Erfahrungsnote 20 %.
  • Bestanden, wenn die Note «Praktische Arbeit» mindestens 4 beträgt und die Note «Bildgebende Diagnostik» mindestens 4 beträgt und die Gesamtnote mindestens 4 beträgt.
  • Die Gesamtnote wird auf eine Dezimalstelle gerundet.
  • Ohne Erfahrungsnote (Art. 32 BBV): Praktische Arbeit 40 %, Berufskenntnisse 30 %, Bildgebende Diagnostik 10 %, Allgemeinbildung 20 %.

Die Gewichtung im QV Dentalassistentin EFZ

Erfahrungsnote: Mittel, gerundet auf eine ganze oder halbe Note, der 6 Semesterzeugnisnoten in den Berufskenntnissen.

NoteMit ErfahrungsnoteOhne (Art. 32)
Praktische Arbeit30 %40 %
Berufskenntnisse20 %30 %
Bildgebende Diagnostik10 %10 %
Allgemeinbildung20 %20 %
Erfahrungsnote20 %–

Rechenbeispiel

Beispiel: Praktische Arbeit 4.8, Berufskenntnisse 4.3, Bildgebende Diagnostik 4.5, Allgemeinbildung 4.6, Erfahrungsnote 4.5 ergeben eine Gesamtnote von 4.6, EFZ bestanden.

Weiterlesen

Gratis-Quiz des Tages starten

Offizielle Quellen

Abgerufen am 2026-10-11.

Häufige Fragen

Wie wird die Gesamtnote berechnet?

Jede Note wird mit ihrer Gewichtung multipliziert (Praktische Arbeit 30 %, Berufskenntnisse 20 %, Bildgebende Diagnostik 10 %, Allgemeinbildung 20 %, Erfahrungsnote 20 %), das Mittel wird auf eine Dezimalstelle gerundet.

Ist dieser Rechner offiziell?

Nein. Er wendet die Gewichtung aus der Bildungsverordnung deines Berufs an; massgebend ist allein der Notenausweis deines Kantons.

Und wenn meine praktische Arbeit unter 4 ist?

Dann ist das EFZ nicht bestanden, auch mit einer Gesamtnote von 4 oder mehr: Die praktische Arbeit muss mindestens 4 sein. Du kannst das QV höchstens zweimal wiederholen (Art. 33 BBV).