Die Prüfungsteile
Die Qualifikationsbereiche werden gegen Ende der Lehre geprüft; Datum und Ort stehen im Aufgebot deines Kantons.
| Qualifikationsbereich | Form und Dauer | Gewichtung |
|---|---|---|
| Praktische Arbeit | Vorgegebene praktische Arbeit (VPA) von 2½ Stunden in der Apotheke, inklusive Fachgespräch von 30 Minuten: Beraten und Bedienen der Kundschaft (30 %), Abgeben verordneter Medikamente und administrative Aufgaben (20 %), medizinische Abklärungen und Handlungen (20 %), Fachgespräch (30 %). | 40 % |
| Berufskenntnisse | Schriftliche Prüfung von 2 Stunden: Beraten, Abgeben verordneter Medikamente, medizinische Abklärungen und Handlungen (100 Min., 80 %), Bewirtschaften von Medikamenten und administrative Aufgaben (20 Min., 20 %). | 20 % |
| Allgemeinbildung | Geregelt in der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung. | 20 % |
| Erfahrungsnote | Unterricht in den Berufskenntnissen (6 Semesterzeugnisnoten) 70 %, überbetriebliche Kurse (3 Kompetenznachweise) 30 %. | 20 % |
So wird deine Gesamtnote berechnet
Die Gesamtnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel der gewichteten Noten der Qualifikationsbereiche und der Erfahrungsnote.
Erfahrungsnote: Unterricht in den Berufskenntnissen (6 Semesterzeugnisnoten) 70 %, überbetriebliche Kurse (3 Kompetenznachweise) 30 %.
Beispiel: Praktische Arbeit 4.6, Berufskenntnisse 4.2, Allgemeinbildung 4.5, Erfahrungsnote 4.7 ergeben eine Gesamtnote von 4.5, EFZ bestanden.
Die Bestehensregeln
Das QV ist bestanden, wenn:
- die Note «Praktische Arbeit» mindestens 4 beträgt
- die Note «Berufskenntnisse» mindestens 4 beträgt
- die Gesamtnote mindestens 4 beträgt
Alte Prüfungen und offizielle Serien
Nicht alle Prüfungen werden veröffentlicht. Das stellen die Organisationen der Arbeitswelt deines Berufs zur Verfügung:
Ohne Lehre: der Weg über Artikel 32
Erwachsene, die den Beruf ausserhalb einer Lehre gelernt haben, werden mit 5 Jahren Berufserfahrung zum QV zugelassen (Art. 32 BBV), davon mindestens 3 im Beruf Fachfrau/Fachmann Apotheke.
Die Verordnung lässt Erwachsene ohne Lehre zur Abschlussprüfung zu, legt aber keine Gewichtung ohne Erfahrungsnote fest: Das Berufsbildungsamt deines Kantons sagt dir, wie deine Gesamtnote berechnet wird.
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Offizielle Quellen
- Fedlex: Verordnung des SBFI vom 9. Juli 2021
- Fedlex: Berufsbildungsverordnung (BBV), Art. 32 und 33
- pharmaSuisse: Qualifikationsverfahren, mit Ausführungsbestimmungen, Nullserie der praktischen Arbeit und Medikamentenliste
Abgerufen am 2026-10-11.