Die Zulassungsbedingungen
- Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung, erreicht bis zur Prüfung (Art. 32 BBV); Teilzeit zählt anteilsmässig.
- Davon mindestens 3 Jahre im Beruf FaGe, gemäss Bildungsverordnung.
- Ein Lehrvertrag ist nicht nötig; je nach Kanton musst du bei der Zulassung im Beruf arbeiten.
- Gute Sprachkenntnisse werden erwartet (berufsberatung.ch empfiehlt mindestens Niveau B2), samt Fachwortschatz.
Die Prüfung, die du ablegst
Du legst dieselbe Abschlussprüfung ab wie die Lernenden. Weil du keine Schulnoten und keine überbetrieblichen Kurse hast, entfällt die Erfahrungsnote, und die übrigen Noten zählen stärker.
Das QV ist bestanden, wenn die Note «Praktische Arbeit» mindestens 4 beträgt und die Gesamtnote mindestens 4 beträgt.
| Qualifikationsbereich | Form und Dauer | Gewichtung ohne Erfahrungsnote |
|---|---|---|
| Praktische Arbeit | Individuelle praktische Arbeit (IPA) von 4 bis 6 Stunden im Lehrbetrieb: Ausführung, Resultat und Dokumentation (2/3), Präsentation und Fachgespräch (1/3). | 40 % |
| Berufskenntnisse | Schriftliche Prüfung von 3 Stunden über alle Handlungskompetenzbereiche. | 40 % |
| Allgemeinbildung | Geregelt in der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung. | 20 % |
Anmeldung, Schritt für Schritt
- Wende dich an die Fachstelle deines Kantons: Sie informiert dich, prüft deine Berufserfahrung und zeigt dir den passenden Weg, Abschlussprüfung oder Validierung.
- Stelle dein Dossier zusammen: Arbeitszeugnisse mit Pensum, Lebenslauf und Kopien deiner Abschlüsse.
- Anmeldefristen und Kosten legt jeder Kanton fest; im Tessin etwa ist das Gesuch bis 31. Mai des Vorjahres der Prüfung einzureichen.
- Hast du bereits eine andere Ausbildung, frage nach einer Dispensation von einzelnen Fächern.
Vorbereitung ohne Berufsfachschule
Du kannst dich selbst oder mit Kursen vorbereiten. Am meisten Arbeit braucht, was die Lernenden in der Schule lernen: Berufskenntnisse, schriftliche Prüfung von 3 Stunden über alle Handlungskompetenzbereiche.
Reform und Übergangsbestimmungen
Eine neue Verordnung (13. August 2026) tritt am 1. Januar 2027 in Kraft, ihre Bestimmungen zum Qualifikationsverfahren gelten aber erst ab 1. Januar 2030: Die QV 2027 bis 2029 laufen nach der Verordnung von 2016.
Weiterlesen
- Vorbereitung FaGe EFZ
- Das QV FaGe EFZ 2027
- Notenrechner
- Berufsabschluss für Erwachsene: alle Berufe und Kantone
Offizielle Quellen
- Fedlex: Verordnung des SBFI vom 5. August 2016
- Fedlex: Berufsbildungsverordnung (BBV), Art. 32 und 33
- berufsberatung.ch: Kantonale Fachstellen Berufsabschluss für Erwachsene
- SBFI: Berufsabschluss für Erwachsene
Abgerufen am 2026-10-11.