Notenrechner QV Maurer/in EFZ

Gib deine Noten ein: Der Rechner bildet die Gesamtnote wie in der Verordnung des SBFI vom 14. September 2010 vorgesehen, als gewichtetes Mittel auf eine Dezimalstelle gerundet, und prüft die Bestehensregeln deines Berufs.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gewichtung: Praktische Arbeit 50 %, Berufskenntnisse 12 %, Fachzeichnen 8 %, Allgemeinbildung 20 %, Erfahrungsnote 10 %.
  • Bestanden, wenn die Note «Praktische Arbeit» mindestens 4 beträgt und die Gesamtnote mindestens 4 beträgt.
  • Die Gesamtnote wird auf eine Dezimalstelle gerundet.
  • Ohne Erfahrungsnote (Art. 32 BBV): Praktische Arbeit 50 %, Berufskenntnisse 20 %, Fachzeichnen 10 %, Allgemeinbildung 20 %.

Die Gewichtung im QV Maurer/in EFZ

Erfahrungsnote: Mittel aus dem berufskundlichen Unterricht (Semesterzeugnisnoten) und den überbetrieblichen Kursen (Kompetenznachweise).

NoteMit ErfahrungsnoteOhne (Art. 32)
Praktische Arbeit50 %50 %
Berufskenntnisse12 %20 %
Fachzeichnen8 %10 %
Allgemeinbildung20 %20 %
Erfahrungsnote10 %–

Rechenbeispiel

Beispiel: Praktische Arbeit 4.5, Berufskenntnisse 4.0, Fachzeichnen 4.5, Allgemeinbildung 4.6, Erfahrungsnote 4.5 ergeben eine Gesamtnote von 4.5, EFZ bestanden.

Welche Verordnung gilt 2027?

Eine neue Verordnung (5. Juni 2024) ist seit 1. Januar 2025 in Kraft; ihre Bestimmungen zum Qualifikationsverfahren gelten ab 1. Januar 2028. Das QV 2027 läuft noch nach der Verordnung von 2010.

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Offizielle Quellen

Abgerufen am 2026-10-11.

Häufige Fragen

Wie wird die Gesamtnote berechnet?

Jede Note wird mit ihrer Gewichtung multipliziert (Praktische Arbeit 50 %, Berufskenntnisse 12 %, Fachzeichnen 8 %, Allgemeinbildung 20 %, Erfahrungsnote 10 %), das Mittel wird auf eine Dezimalstelle gerundet.

Ist dieser Rechner offiziell?

Nein. Er wendet die Gewichtung aus der Bildungsverordnung deines Berufs an; massgebend ist allein der Notenausweis deines Kantons.

Und wenn meine praktische Arbeit unter 4 ist?

Dann ist das EFZ nicht bestanden, auch mit einer Gesamtnote von 4 oder mehr: Die praktische Arbeit muss mindestens 4 sein. Du kannst das QV höchstens zweimal wiederholen (Art. 33 BBV).