Die Prüfungsteile
Die Qualifikationsbereiche werden gegen Ende der Lehre geprüft; Datum und Ort stehen im Aufgebot deines Kantons.
| Qualifikationsbereich | Form und Dauer | Gewichtung |
|---|---|---|
| Praktische Arbeit | Vorgegebene praktische Arbeit (VPA) von 20 Stunden. | 50 % |
| Berufskenntnisse | 2 Stunden schriftlich und 1 Stunde mündlich. | 12 % |
| Fachzeichnen | 2 Stunden schriftlich. | 8 % |
| Allgemeinbildung | Geregelt in der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung. | 20 % |
| Erfahrungsnote | Mittel aus dem berufskundlichen Unterricht (Semesterzeugnisnoten) und den überbetrieblichen Kursen (Kompetenznachweise). | 10 % |
So wird deine Gesamtnote berechnet
Die Gesamtnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel der gewichteten Noten der Qualifikationsbereiche und der Erfahrungsnote.
Erfahrungsnote: Mittel aus dem berufskundlichen Unterricht (Semesterzeugnisnoten) und den überbetrieblichen Kursen (Kompetenznachweise).
Beispiel: Praktische Arbeit 4.5, Berufskenntnisse 4.0, Fachzeichnen 4.5, Allgemeinbildung 4.6, Erfahrungsnote 4.5 ergeben eine Gesamtnote von 4.5, EFZ bestanden.
Die Bestehensregeln
Das QV ist bestanden, wenn:
- die Note «Praktische Arbeit» mindestens 4 beträgt
- die Gesamtnote mindestens 4 beträgt
Reform und Übergangsbestimmungen
Eine neue Verordnung (5. Juni 2024) ist seit 1. Januar 2025 in Kraft; ihre Bestimmungen zum Qualifikationsverfahren gelten ab 1. Januar 2028. Das QV 2027 läuft noch nach der Verordnung von 2010.
Alte Prüfungen und offizielle Serien
Nicht alle Prüfungen werden veröffentlicht. Das stellen die Organisationen der Arbeitswelt deines Berufs zur Verfügung:
Die MLS stellt dort Aufgaben und Objekte früherer QV zur Verfügung.
Ohne Lehre: der Weg über Artikel 32
Erwachsene, die den Beruf ausserhalb einer Lehre gelernt haben, werden mit 5 Jahren Berufserfahrung zum QV zugelassen (Art. 32 BBV), davon mindestens 3 im Beruf Maurer/in.
Dann entfällt die Erfahrungsnote: Die Gesamtnote berechnet sich mit Praktische Arbeit 50 %, Berufskenntnisse 20 %, Fachzeichnen 10 %, Allgemeinbildung 20 %.
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Offizielle Quellen
- Fedlex: Verordnung des SBFI vom 14. September 2010
- Fedlex: Berufsbildungsverordnung (BBV), Art. 32 und 33
- MLS Maurerlehrhallen Sursee: Prüfungsaufgaben früherer Qualifikationsverfahren
Abgerufen am 2026-10-11.