Die Prüfungsteile
Die Qualifikationsbereiche werden gegen Ende der Lehre geprüft; Datum und Ort stehen im Aufgebot deines Kantons.
| Qualifikationsbereich | Form und Dauer | Gewichtung |
|---|---|---|
| Praktische Arbeit | Vorgegebene praktische Arbeit (VPA) von 16 Stunden. | 40 % |
| Berufskenntnisse | 4 Stunden, schriftlich oder schriftlich und mündlich (mündlich höchstens 1 Stunde). | 15 % |
| Werkpläne | 3 Stunden. | 10 % |
| Allgemeinbildung | Geregelt in der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung. | 20 % |
| Erfahrungsnote | Mittel aus dem berufskundlichen Unterricht (8 Semesterzeugnisnoten) und den überbetrieblichen Kursen (Kompetenznachweise). | 15 % |
So wird deine Gesamtnote berechnet
Die Gesamtnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel der gewichteten Noten der Qualifikationsbereiche und der Erfahrungsnote.
Erfahrungsnote: Mittel aus dem berufskundlichen Unterricht (8 Semesterzeugnisnoten) und den überbetrieblichen Kursen (Kompetenznachweise).
Beispiel: Praktische Arbeit 4.5, Berufskenntnisse 4.2, Werkpläne 4.5, Allgemeinbildung 4.6, Erfahrungsnote 4.6 ergeben eine Gesamtnote von 4.5, EFZ bestanden.
Die Bestehensregeln
Das QV ist bestanden, wenn:
- die Note «Praktische Arbeit» mindestens 4 beträgt
- die Gesamtnote mindestens 4 beträgt
Alte Prüfungen und offizielle Serien
Nicht alle Prüfungen werden veröffentlicht. Das stellen die Organisationen der Arbeitswelt deines Berufs zur Verfügung:
Ohne Lehre: der Weg über Artikel 32
Erwachsene, die den Beruf ausserhalb einer Lehre gelernt haben, werden mit 5 Jahren Berufserfahrung zum QV zugelassen (Art. 32 BBV), davon mindestens 3 im Beruf Zimmermann/Zimmerin.
Dann entfällt die Erfahrungsnote: Die Gesamtnote berechnet sich mit Praktische Arbeit 50 %, Berufskenntnisse 15 %, Werkpläne 15 %, Allgemeinbildung 20 %.
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Offizielle Quellen
- Fedlex: Verordnung des SBFI vom 5. August 2013
- Fedlex: Berufsbildungsverordnung (BBV), Art. 32 und 33
- Holzbau Schweiz: Wegleitung zum Qualifikationsverfahren Zimmerin/Zimmermann EFZ (PDF)
Abgerufen am 2026-10-11.