Die Prüfungsteile
Die Qualifikationsbereiche werden gegen Ende der Lehre geprüft; Datum und Ort stehen im Aufgebot deines Kantons.
| Qualifikationsbereich | Form und Dauer | Gewichtung |
|---|---|---|
| Praktische Arbeit | 14 bis 18 Stunden: Herstellen und Zusammenfügen von Einzelteilen mit verschiedenen Arbeitstechniken. | 40 % |
| Berufskenntnisse | 4 bis 5 Stunden, davon höchstens 1 Stunde Fachgespräch. | 20 % |
| Allgemeinbildung | Geregelt in der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung. | 20 % |
| Erfahrungsnote | Mittel der Semesterzeugnisnoten des berufskundlichen Unterrichts ab dem 3. Semester. | 20 % |
So wird deine Gesamtnote berechnet
Die Gesamtnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel der gewichteten Noten der Qualifikationsbereiche und der Erfahrungsnote.
Erfahrungsnote: Mittel der Semesterzeugnisnoten des berufskundlichen Unterrichts ab dem 3. Semester.
Beispiel: Praktische Arbeit 4.5, Berufskenntnisse 4.3, Allgemeinbildung 4.6, Erfahrungsnote 4.5 ergeben eine Gesamtnote von 4.5, EFZ bestanden.
Die Bestehensregeln
Das QV ist bestanden, wenn:
- die Note «Praktische Arbeit» mindestens 4 beträgt
- die Gesamtnote mindestens 4 beträgt
Reform und Übergangsbestimmungen
Eine neue Verordnung (18. Oktober 2023) ist seit 1. Januar 2024 in Kraft; ihre Bestimmungen zum Qualifikationsverfahren gelten ab 1. Januar 2028. Das QV 2027 läuft noch nach der Verordnung von 2006, in der die praktische Arbeit doppelt zählt (Gewichte 2, 1, 1 und 1).
Alte Prüfungen und offizielle Serien
Nicht alle Prüfungen werden veröffentlicht. Das stellen die Organisationen der Arbeitswelt deines Berufs zur Verfügung:
Ohne Lehre: der Weg über Artikel 32
Erwachsene, die den Beruf ausserhalb einer Lehre gelernt haben, werden mit 5 Jahren Berufserfahrung zum QV zugelassen (Art. 32 BBV), davon mindestens 3 im Beruf Metallbauer/in.
Dann entfällt die Erfahrungsnote: Die Gesamtnote berechnet sich mit Praktische Arbeit 40 %, Berufskenntnisse 40 %, Allgemeinbildung 20 %.
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Offizielle Quellen
- Fedlex: Verordnung des SBFI vom 20. Dezember 2006
- Fedlex: Berufsbildungsverordnung (BBV), Art. 32 und 33
- Metaltec Suisse: Grundbildung Metallbauer/in EFZ, Reglemente und Unterlagen
Abgerufen am 2026-10-11.