Die Prüfungsteile
Die Qualifikationsbereiche werden gegen Ende der Lehre geprüft; Datum und Ort stehen im Aufgebot deines Kantons.
| Qualifikationsbereich | Form und Dauer | Gewichtung |
|---|---|---|
| Praktische Arbeit | Vorgegebene praktische Arbeit (VPA) von 20 Stunden. | 40 % |
| Berufskenntnisse | 4½ Stunden, schriftlich oder schriftlich und mündlich (mündlich höchstens 1½ Stunden). | 20 % |
| Allgemeinbildung | Geregelt in der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung. | 20 % |
| Erfahrungsnote | Mittel aus dem berufskundlichen Unterricht (8 Semesterzeugnisnoten) und den überbetrieblichen Kursen (3 Kompetenznachweise). | 20 % |
So wird deine Gesamtnote berechnet
Die Gesamtnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel der gewichteten Noten der Qualifikationsbereiche und der Erfahrungsnote.
Erfahrungsnote: Mittel aus dem berufskundlichen Unterricht (8 Semesterzeugnisnoten) und den überbetrieblichen Kursen (3 Kompetenznachweise).
Beispiel: Praktische Arbeit 4.6, Berufskenntnisse 4.3, Allgemeinbildung 4.5, Erfahrungsnote 4.6 ergeben eine Gesamtnote von 4.5, EFZ bestanden.
Die Bestehensregeln
Das QV ist bestanden, wenn:
- die Note «Praktische Arbeit» mindestens 4 beträgt
- die Note «Berufskenntnisse» mindestens 4 beträgt
- die Gesamtnote mindestens 4 beträgt
Reform und Übergangsbestimmungen
Eine neue Verordnung (30. Juni 2025) ist seit 1. Januar 2026 in Kraft; ihre Bestimmungen zum Qualifikationsverfahren gelten erst ab 1. Januar 2030. Wer vor 2026 begonnen hat, schliesst nach der Verordnung von 2015 ab.
Alte Prüfungen und offizielle Serien
Nicht alle Prüfungen werden veröffentlicht. Das stellen die Organisationen der Arbeitswelt deines Berufs zur Verfügung:
Ohne Lehre: der Weg über Artikel 32
Erwachsene, die den Beruf ausserhalb einer Lehre gelernt haben, werden mit 5 Jahren Berufserfahrung zum QV zugelassen (Art. 32 BBV), davon mindestens 3 im Beruf Elektroplaner/in. Diese 3 Jahre müssen in der Schweiz unter der Leitung einer fachkundigen Person nach NIV erworben worden sein.
Dann entfällt die Erfahrungsnote: Die Gesamtnote berechnet sich mit Praktische Arbeit 50 %, Berufskenntnisse 30 %, Allgemeinbildung 20 %.
Weiterlesen
Offizielle Quellen
- Fedlex: Verordnung des SBFI vom 27. April 2015
- Fedlex: Berufsbildungsverordnung (BBV), Art. 32 und 33
- EIT.swiss: Unterlagen zum QV Elektroplaner/in EFZ
Abgerufen am 2026-10-11.