Prüfung Sozialversicherungs-Fachausweis: Termine, Kosten, Bestehen

Sozialversicherungs-Fachfrau / Sozialversicherungs-Fachmann mit eidg. Fachausweis: was du vor der Anmeldung wissen musst, nach der Prüfungsordnung und den Publikationen der Trägerschaft, gelesen am 11. Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Session 2026: Anmeldung vom 5. Januar bis 28. Februar 2026, schriftliche Prüfungen am 29. und 30. Juni sowie am 28. und 29. September 2026 (Zürich, Genf, Camorino), mündliche Prüfungen in den Wochen 40 bis 42, Versand der Resultate am 19. November 2026.
  • Prüfungsgebühr: CHF 2’500 bei der ersten Teilnahme (Wiederholung: CHF 1’500 plus CHF 100 pro wiederholten Prüfungszweig).
  • Erfolgsquote 2025: 64.1 % (428 von 668).
  • Prüfungsteile: 10 gleich gewichtete Prüfungsteile: AHV, IV, UV, KV und BV (schriftlich im Juni), dann Soziale Sicherheit, ALV, EO/FZ/MV, Recht und Koordination, EL und Sozialhilfe (schriftlich im September, zwei mündliche Prüfungen im Oktober).

Termine und Anmeldung

Session 2026: Anmeldung vom 5. Januar bis 28. Februar 2026, schriftliche Prüfungen am 29. und 30. Juni sowie am 28. und 29. September 2026 (Zürich, Genf, Camorino), mündliche Prüfungen in den Wochen 40 bis 42, Versand der Resultate am 19. November 2026.

Session 2027: Termine vom SVS am 11. Oktober 2026 noch nicht publiziert; im gleichen Rhythmus würde die Anmeldung Anfang Januar 2027 öffnen.

Zulassung

  • Eine Maturität oder eine mindestens dreijährige Lehre (EFZ) und 3 Jahre Berufserfahrung im Sozialversicherungsbereich, oder
  • eine mindestens zweijährige Lehre (EBA) und 5 Jahre Berufserfahrung im Sozialversicherungsbereich.
  • Die Lehrzeit zählt nicht als Berufserfahrung, auch nicht bei einem Sozialversicherer; die Jahre müssen bei Prüfungsbeginn erreicht sein.
  • Im Zweifel klärt der SVS die Zulassung vorab für CHF 50 ab.

Die Prüfungsteile

Jeder Prüfungsteil zählt einfach (total 800 Minuten). Die Teile 1 bis 5 bilden den ersten Teil, 6 bis 10 den zweiten, rund 3 Monate später. Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden, nur in den ungenügenden Prüfungsteilen.

PrüfungsteilFormDauer
1. Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)schriftlich80 Min.
2. Invalidenversicherung (IV)schriftlich80 Min.
3. Unfallversicherung (UV)schriftlich80 Min.
4. Krankenversicherung (KV)schriftlich80 Min.
5. Berufliche Vorsorge (BV)schriftlich80 Min.
6. Soziale Sicherheitschriftlich und mündlich60 + 20 Min.
7. Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigungschriftlich80 Min.
8. EO, Familienzulagen und Militärversicherungschriftlich40 + 40 Min.
9. Recht und Koordinationschriftlich40 + 40 Min.
10. Ergänzungsleistungen und Sozialhilfeschriftlich und mündlich60 + 20 Min.

Bestehen

Die Prüfung ist bestanden mit:

  • ein Notendurchschnitt von mindestens 4.0;
  • höchstens 2 Noten unter 4.0;
  • keine Note unter 3.0.

Erfolgsquote 2025

704 Anmeldungen und 36 Rücktritte. Notendurchschnitt 4.2; beste Note 5.6.

RegionGeprüftBestandenErfolgsquote
Ganze Schweiz66842864.1 %

Kosten und Bundesbeiträge

Prüfungsgebühr: CHF 2’500 bei der ersten Teilnahme (Wiederholung: CHF 1’500 plus CHF 100 pro wiederholten Prüfungszweig).

Dazu kommen die Vorbereitungskurse. Der Bund erstattet 50 % der anrechenbaren Kursgebühren, bis CHF 9’500, nach der Prüfung, bestanden oder nicht, wenn der Kurs auf der Liste des SBFI steht.

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Offizielle Quellen

Abgerufen am 2026-10-11.

Prüfungsfragen mit Lösung

AHV/IV/EO — Die Finanzierung der AHV beruht hauptsächlich auf:
  • ✓ Dem Umlageverfahren (Beiträge + öffentliche Mittel)
  • Dem Kapitaldeckungsverfahren
  • Den Börsenanlagen des AHV-Fonds
  • Ausschliesslich Bundessteuern

Die AHV wird nach dem Umlageverfahren finanziert: Die Beiträge der Erwerbstätigen dienen direkt zur Finanzierung der laufenden Renten (Art. 102 AHVG). Hinzu kommen Bundesbeiträge und MwSt.

Arbeitslosenversicherung (AVIG) — Wie viele Wartetage muss die versicherte Person abwarten, bevor sie Arbeitslosenentschädigung erhält?
  • 1 Tag
  • Keine Wartetage
  • ✓ 5 Tage in der Regel
  • 30 Tage

Art. 18 AVIG sieht Wartetage (Karenz) vor dem Bezug von Taggeldern vor. Die Anzahl variiert je nach versichertem Verdienst (in der Regel 5 Tage). Für tiefe Einkommen entfallen die Wartetage.

Berufliche Vorsorge (BVG) — Ab welchem Alter werden die Altersgutschriften im BVG gutgeschrieben?
  • Ab 30 Jahren
  • ✓ Ab 25 Jahren
  • Ab 18 Jahren
  • Ab 20 Jahren

Die Altersgutschriften werden ab dem 1. Januar nach dem 24. Geburtstag gutgeschrieben (Art. 7 Abs. 1 BVG). Zwischen 18 und 24 Jahren sind nur die Risiken Tod und Invalidität versichert.

Familienzulagen und Ergänzungen — Bei konkurrierenden Ansprüchen auf Familienzulagen: Welches ist das erste Kriterium zur Bestimmung des vorrangig berechtigten Elternteils?
  • Der ältere Elternteil
  • Der Elternteil mit dem höheren Lohn
  • Der Elternteil mit Schweizer Staatsangehörigkeit
  • ✓ Der erwerbstätige Elternteil

Gemäss Art. 7 FamZG ist das erste Kriterium die Erwerbstätigkeit: Der Elternteil, der einer Erwerbstätigkeit nachgeht, hat Vorrang. Wenn beide erwerbstätig sind, gelten weitere Kriterien (elterliche Sorge, Obhut, Wohnsitzkanton des Kindes).

Krankenversicherung (KVG) — Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV sind bestimmt für:
  • Alle Schweizer Einwohner
  • Nur invalide Personen
  • Ausgesteuerte Arbeitslose
  • ✓ AHV/IV-Rentenbezüger mit ungenügendem Einkommen

Die EL garantieren ein Mindesteinkommen für AHV/IV-Rentenbezüger, deren Renten und Einkommen den Lebensbedarf nicht decken (Art. 2 ELG).

Häufige Fragen

Wann findet die Prüfung Sozialversicherungs-Fachausweis statt?

Session 2026: Anmeldung vom 5. Januar bis 28. Februar 2026, schriftliche Prüfungen am 29. und 30. Juni sowie am 28. und 29. September 2026 (Zürich, Genf, Camorino), mündliche Prüfungen in den Wochen 40 bis 42, Versand der Resultate am 19. November 2026. Session 2027: Termine vom SVS am 11. Oktober 2026 noch nicht publiziert; im gleichen Rhythmus würde die Anmeldung Anfang Januar 2027 öffnen.

Was kostet die Prüfung Sozialversicherungs-Fachausweis?

Die Prüfungsgebühr beträgt CHF 2’500 bei der ersten Teilnahme (Wiederholung: CHF 1’500 plus CHF 100 pro wiederholten Prüfungszweig). Dazu kommen die Kurse; der Bund erstattet davon 50 %, bis CHF 9’500.

Wie hoch ist die Erfolgsquote Sozialversicherungs-Fachausweis?

Erfolgsquote 2025: 64.1 % (428 von 668). 704 Anmeldungen und 36 Rücktritte. Notendurchschnitt 4.2; beste Note 5.6.

Wer wird zur Prüfung zugelassen?

Eine Maturität oder eine mindestens dreijährige Lehre (EFZ) und 3 Jahre Berufserfahrung im Sozialversicherungsbereich, oder eine mindestens zweijährige Lehre (EBA) und 5 Jahre Berufserfahrung im Sozialversicherungsbereich. Die Lehrzeit zählt nicht als Berufserfahrung, auch nicht bei einem Sozialversicherer; die Jahre müssen bei Prüfungsbeginn erreicht sein. Im Zweifel klärt der SVS die Zulassung vorab für CHF 50 ab.