Die erste Säule: Unterstellung und Beiträge, Berechnung der AHV-Renten, Reform AHV 21, Leistungen der IV (Eingliederung vor Rente) und Erwerbsersatz bei Dienst und Mutterschaft.
Prüfungsfragen mit Lösung
AHV/IV/EO — Erziehungsgutschriften in der AHV werden angerechnet:
- Nur den Müttern
- Grosseltern, die ihre Enkel betreuen
- ✓ Dem Elternteil mit elterlicher Sorge über Kinder unter 16 Jahren
- Nur Eltern von Kindern mit Behinderung
Gemäss Art. 29sexies AHVG werden Erziehungsgutschriften für die Jahre angerechnet, in denen die versicherte Person die elterliche Sorge über Kinder unter 16 Jahren ausübte. Sie entsprechen dem Dreifachen der minimalen jährlichen Altersrente.
AHV/IV/EO — Was ist die Voraussetzung für eine ungekürzte AHV-Vollrente?
- Ein Jahreseinkommen über CHF 88'200
- ✓ Eine vollständige Beitragsdauer (ohne Lücken)
- Mindestens 20 Beitragsjahre
- Ausschliesslich Erwerbstätigkeit in der Schweiz
Für eine Vollrente braucht die versicherte Person eine vollständige Beitragsdauer, d. h. gleich viele Beitragsjahre wie ihr Jahrgang (Art. 29 Abs. 2 AHVG). Jedes fehlende Beitragsjahr führt zu einer anteilsmässigen Kürzung.
AHV/IV/EO — Ein Anspruch auf eine IV-Rente entsteht ab einem Invaliditätsgrad von mindestens:
Gemäss Art. 28 Abs. 1 lit. c IVG besteht ein Rentenanspruch ab einem Invaliditätsgrad von 40 %. Seit 1.1.2022 gilt ein stufenloses System (Art. 28b IVG): Bei 40 % entspricht die Rente 25 % einer ganzen Rente, von 50 % bis 69 % entspricht sie dem Invaliditätsgrad, ab 70 % besteht Anspruch auf eine ganze Rente.
AHV/IV/EO — Welcher Grundsatz gilt in der Invalidenversicherung vor der Zusprache einer Rente?
- ✓ Eingliederung vor Rente
- Rente vor Eingliederung
- Medizinische Begutachtung vor allen anderen Massnahmen
- Prävention vor Eingliederung
Der Grundsatz «Eingliederung vor Rente» (Art. 1a IVG) bedeutet, dass die IV alle zumutbaren Eingliederungsmassnahmen ausschöpft, bevor eine Rente geprüft wird. Ziel ist der Erhalt des Arbeitsplatzes oder die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.
AHV/IV/EO — Die Erwerbsausfallentschädigung (EO) bei Militärdienst beträgt:
- Eine feste Tagespauschale von CHF 200
- 70 % des versicherten Verdienstes
- ✓ 80 % des durchschnittlichen Einkommens vor dem Dienst
- 100 % des Lohnes
Gemäss EOG beträgt die Grundentschädigung für Personen im Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst 80 % des durchschnittlichen vordienstlichen Erwerbseinkommens, begrenzt durch einen Tageshöchstbetrag (Art. 4 EOG).
AHV/IV/EO — Wie lange dauert der von der EO entschädigte Mutterschaftsurlaub?
- 20 Wochen
- 8 Wochen
- ✓ 14 Wochen
- 16 Wochen
Gemäss Art. 16c und 16d EOG wird die Mutterschaftsentschädigung während 14 Wochen (98 Tage) ab dem Tag der Geburt ausgerichtet; sie beträgt 80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens.