Die anderen Fächer
Weiterlesen
- Probeprüfungen: Fachmann/-frau Finanz- und Rechnungswesen (Fachausweis)
- Die Prüfung: Daten, Teile und Bedingungen
Offizielle Quellen
Abgerufen am 2026-10-12.
Obligationen- und Gesellschaftsrecht: Verträge, Haftung, AG und GmbH, Organe und Generalversammlung, Handelsregister, Schuldbetreibung und Konkurs.
Abgerufen am 2026-10-12.
Gemäss Art. 698 Abs. 2 OR gehören die Genehmigung der Jahresrechnung und der Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns zu den unübertragbaren Befugnissen der Generalversammlung.
Art. 689a OR erlaubt einem Aktionär, sich an der Generalversammlung vertreten zu lassen, auch durch eine Drittperson, die nicht Aktionär ist, sofern die Statuten nichts anderes vorsehen.
Gemäss Art. 786 OR bedarf die Abtretung von Stammanteilen einer GmbH der Zustimmung der Gesellschafterversammlung, sofern die Statuten diese Voraussetzung nicht aufheben.
Art. 807 OR gewährt Gesellschaftern mit mindestens 10 % des Stammkapitals das Recht, die Einberufung einer Gesellschafterversammlung zu verlangen.
Gemäss Art. 568 OR haften die Gesellschafter einer Kollektivgesellschaft solidarisch und mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft (persönliche, solidarische und unbeschränkte Haftung).
Die einfache Gesellschaft (Art. 530 ff. OR) hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie beruht auf einem Vertrag zwischen Gesellschaftern, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen, ohne Eintragung ins Handelsregister.
Nein. Es sind Prepwise-Übungsfragen nach der Prüfungsordnung und der Wegleitung. Offizielle Serien werden nicht übernommen; deine Schule oder die Prüfungsträgerschaft sagt dir, ob frühere Serien erhältlich sind.
Mach das Gratis-Quiz des Tages und dann eine Probeprüfung: Die Korrektur zeigt deinen Score pro Fach, und der KI-Coach schlägt einen Lernplan vor, der mit den schwächsten Fächern beginnt.